10-14-21-073; Neubau Rettungswache-Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-21-073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]78
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-14-21-073; Neubau Rettungswache-Objektplanung Freianlagen
Objektplanung der Freianlagen inklusive koordinierte Leitungsplanung und Umverlegung Bestandsleitungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planung der Freianlagen mit Stellplätzen und Aufstellfläche für PKW und Rettungswagen inklusive der Ver- und Entsorgungsleitungen ab der Gebäudeaußenhülle.Das Gebäude wird auf dem Grundstück so platziert, dass der während der Baumaßnahme der laufende Betrieb der benachbarten Bestandsrettungswache weiterlaufen kann. Das Gebäude definiert sich als länglicher, zweigeschossiger Baukörper. Die Nord-Süd Ausrichtung des Bauvorhabens folgt der Straße, der Agnes-Karll-Allee, von dem der Neubau erschlossen wird. Der Neubau strukturiert die für die Rettungswache erforderlichen Außenanlagen in zwei differenzierte Freiraumflächen, einen von der öffentlichen Straße erreichbaren Parkplatz für Mitarbeiter, getrennt von dem östlichen liegendem Fahrzeughof für Einsatzfahrzeuge. Diese Differenzierung ermöglicht einen sicheren und strukturierten Funktionsablauf der Rettungswache.Inkl. Bestandsaufnahme und Erstellung von Koordinierten Leitungsplänen, Trassensummenplänen innerhalb des Bearbeitungsfeldes. Die Leistungen der übrigen fachlich Beteiligten enden an der äußeren Hüllfläche des Neubaus. Die Versorgung des Bestandsgebäudes ist in die Planung aufzunehmen so ist beispielsweise die Verlegung von Leitungen in die Planung einzubeziehen. Es ist beabsichtigt nach der Auftragserteilung umgehend die LP1-3 zu beauftragen. Die gesamte Baufertigstellung soll bis 2024 erfolgen zzgl. LP9. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 08.02.2022 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Stufenweise beauftragung LPH 1-3 und LPH 4-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).