Los 10 Trockenbauarbeiten FRW Moritzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 046_FRW_Moritzb_2022-10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moritzburg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moritzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 10 Trockenbauarbeiten FRW Moritzburg
Neubau Feuer- und Rettungswache Moritzburg mit 6 Stellplätzen: Los 10 Trockenbauarbeiten
Moritzburg, DE
Los 10 Trockenbaurbeiten: ca. 325 m² Vorsatzschalen mit und ohne Mineralwoll-Dämmstoffeinlage; ca. 1.100 m ² Montage- und Installationswände; ca. 100 m² Dampfbremse, PE-Folie, unter Sparren; ca. 750 m² Dachschrägenbekleidung, 2x12,5 mm GKB; ca. 300 m² Bekleidung, Unterseite Kehlbalkendecke, 2x12,5 GKF, EI90; ca. 300 m² Trockenestrich Gipsfaserplatten, 1 x 23 mm; ca. 175 m² GM-F-Brandschutz-Bekleidung, Stahlstützen /-pfetten EI90, 1- /3- /4-seitig; ca. 210 m² GM-F-Brandschutz-Bekleidung, Dachschräge EI90; ca. 1.350 m² Mineralwolle-Unterdecke, sichtbare UK, 625/625 mm, 15 mm; ca. 25 m² GK-Decke, abgehängt, 1x12,5 mm GKB, ohne Dämmung, Kleinflächen
14.11.2022 - 24.02.2023: Trockenbau Rohinstallation, Unterkonstruktion stellen, beidseitig unterste Beplankung, teilweise einseitige Beplankung
19.06.2023 - 08.09.2023: Trockenbau Feinmontage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.