Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2021_GAU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig erforderlich sind.
Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung eines Gebäudekomplexes mit zwei Wohngebäuden, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens auf dem Flurstück 164/f der Gemarkung Leutzsch, Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig erforderlich sind.
Das Baugrundstück hat in etwa eine dreieckige Grundfläche und wird von der Gaußstraße im Süden, Heimteichstraße im Osten und Philipp-Reis-Straße im Norden/Nordwesten begrenzt. Das Umfeld ist gekennzeichnet durch moderat gewachsene Wohnstrukturen aus dem Industriezeitalter im Süden und Osten und einzelnen Gewerbenutzungen sowie Gleisanlagen der Bahn im Norden/Nordwesten.
Im Süden befinden sich die Bundesstraßen 87 und 181 in ca. 1,5 km Entfernung. Über die B 181 Richtung Westen ist die Autobahn A9, Anbindung Leipzig West in 10 km erreichbar. Die Autobahn A38, Anbindung Leipzig Südwest ist über die B 87 Richtung Süden und B186 ist in 13 km erreichbar.
Die geplante Wohnbebauung orientiert sich an der vorhandenen Blockrandbebauung der angrenzenden Straßenzüge. Gebäude A erstreckt sich entlang der Philipp-Reis-Straße und beherbergt 75 Wohneinheiten in fünf oberirdischen Geschossen. An der Ecke Gaußstraße/ Heimteichstraße bietet das Gebäude B insgesamt 48 Wohneinheiten und nähert sich mit vier oberirdischen Geschossen der umliegenden Bebauung an. Beide Gebäude sind vollständig unterkellert.
Die entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen. Die Gebäude sind im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Das Bauvorhaben wird durch den Bauherrn LWB basierend auf den zur Ausschreibung ausgereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben.
Während der Bauzeit steht das Grundstück für die Organisation eines geregelten Bauablaufes zur Verfügung. Weitergehende (Lager-) Flächen sind in Verantwortung des AN zu organisieren. Die Fertigstellung des Wohngebäudekomplexes ist für 2024 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]