ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 141 Raumlufttechnik, techn. Dämmung Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.081.11.141
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinikum-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 141 Raumlufttechnik, techn. Dämmung
Der vorhandene ZNA-Bereich (Zentrale Notfallaufnahme) wird umgebaut und erweitert. Der Umbau erfolgt in 3 Bauabschnitten.
Leipzig, DE
Der vorhandene ZNA-Bereichs wird umgebaut und erweitert. Der Umbau erfolgt in 3 Bauabschnitten. Die vorhandenen Lüftungsanlagen werden weiter genutzt und an den Umbau angepasst. Wesentliche Massen: bewegte Frischluft, ohne MRA, ca. 17.500m3/h, Luftkanal ca. 1.000m2, Luftrohr 750m, Luftkanal L90-MRA ca. 340m2, Brandschutzklappen ca. 20St., Entrauchungsklappen ca. 12St., Volumenstromregler ca. 100St., RLT-Kastengerät ca. 5.500m3/h, Umluftkühlgerät 6St., Umluft-Standgerät ca. 2St., Umluft-Deckengerät ca. 2St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 141 Raumlufttechnik, techn. Dämmung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
GWB, § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uniklinik-leipzig.de