EDR2022 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000108
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EDR2022
Leistungsgegenstand ist die Miete oder der Kauf eines Endpoint Detection and Response Systems für das Security Operations Center (SOC) bei Dataport.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr.
Während der Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber insbesondere:
- ein zeitlich beschränktes (Miete/Subscription) oder ein unbeschränktes (Kauf) Nutzungsrecht,
- Störungssupport durch den Hersteller
- Patches und Upgrades für die angebotenen Komponenten
- Dienstleistungen für Aufbau und Konfiguration.
Das Management muss zunächst 60.000 Systeme umfassen. Bzgl. der Erweiterung der System-Anzahl bestehen Nachkaufoptionen, die in Form von wiederkehrenden Leistungen einseitig durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit bestellt werden können.
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen aktuell 4 Rechenzentrumsstandort werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung und Endgerätebetrieb. Aktuell werden 50.000 Endgeräte der Microsoft Windows Familie und über 15.000 Serversysteme durch Dataport betreut.
Die betriebenen Rechenzentren sind nach IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.
Dataport betreibt als Full Service Provider ein Security Operations Center (SOC) zur Erkennung und Bekämpfung von Angriffen.
Für das SOC wird ein Endpoint Detection and Response System gesucht.
Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich auf 3 Jahre. Zudem besteht zwei mal eine Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Während der Nutzungszeit wird es voraussichtlich zu Erweiterungen der Lösung kommen. Die Erweiterungen müssen jederzeit unter Berücksichtigung der marktüblichen Vorlaufzeiten durch den Auftraggeber erfolgen können. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung.
• Nachkauf von 1000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 1000 Systeme analog der unter 2.5 aufgeführten Verteilung
• Nachkauf von 5.000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 5.000 Systeme analog der unter 2.5 aufgeführten Verteilung Verteilung
• Nachkauf von 20.000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 20.000 Windowsclients
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode der UfAB 2018. Näheres hierzu kann im Internet unter www.cio.bund.de eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EDR2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.computacenter.com/de-de/who-we-are
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (16.02.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.