Geschäftsbesorgungsvertrag Erschließung Wohnbau- und Gewerbegebiet Steinburg, OT Mollhagen Referenznummer der Bekanntmachung: 47.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-bad-oldesloe-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsvertrag Erschließung Wohnbau- und Gewerbegebiet Steinburg, OT Mollhagen
Baugebietsentwicklung "östlich des künftigen Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses und Eichedeer Weg" im Treuhandmodell mit Treuhandkonto
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung von Bauland in einem Treuhandmodell mit Treuhandkonto. In dem Entwicklungsgebiet soll ein Wohngebiet mit ca. 46000 m² Nettofläche und ein Gewerbegebiet mit ca. 40000 m² Nettofläche erschlossen werden. Mit dem Vertragspartner wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Es schließen sich noch an ein Erschließungsvertrag und städtebaulicher Vertrag sowie Grundstückskaufverträge. Bei der B-Plan-Vorbereitung berät der Vertragspartner die Gemeinde hinsichtlich
• Entwicklungsziele im Rahmen der landesplanerischen Vorgaben, Bedarfsklärung
• Erschließungsvoraussetzungen, Bauabschnittsbildung, Einbindung strategischer Partner
• Ermittlung des wirtschaftlichen Rahmens einschließlich laufender Rentabilitätsbetrachtung
• Beratung beim Ankaufsprozess, Reihenfolge der Eigentümeransprachen, Bezug der Verträge zueinander, Preisbildung, Abwicklung von Tauschverträgen
• Vorplanung, Grundlagenermittlung, Projektskizzierung, Vorflutdimensionierung, vorhandener Ausbau von Medien und Zuwegungen, Kataster, Bodenuntersuchung, Immissionsschutz, Energiekonzept
• Sondierung bei Genehmigungsbehörden
• Konzeption, vermarktungsgerechte Festsetzungen im B-Plan, Grundstückszuschnitte, Optimierung des Erschließungsaufwandes
• Vermarktung, Markterkundung, Einheimischenmodelle, Preisbildung, Bauplatzvergabe
• Beratung der gemeindlichen Gremien und Präsenz bei entsprechenden Sitzungen
Der Bieter erbringt im Auftrage der Gemeinde auch die mit einer ganzheitlichen Projektumsetzung verbundenen folgenden Leistungen:
• Grunderwerb: Erwerb von Eigentum und Rechten an Grundstücken, die unmittelbar oder mittelbar für den vorgenannten Zweck benötigt werden, Beschaffung der Grundstücksunterlagen, Vertragsvorbereitung, Vertragsabschluss, Überwachung der Vertragsentwicklung
• Verwaltung und Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke
• Vermessung der erworbenen und der zu verwertenden Grundstücke
• Beauftragungen von Fachplanern, Ingenieuren, Gutachtern und Bauunternehmen
• Überwachung und Abnahme der Tiefbauarbeiten (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) und Landschaftsbauarbeiten
• Prüfung aller Kostenrechnungen (einschließlich der Feststellung der sachlichen Richtigkeit)
• Terminüberwachung
• Öffentlichkeitsarbeit, Bauschild, Presseinformation, Internetpräsentation
• Verwertung der Grundstücke (Verkauf) im Einvernehmen mit der Gemeinde
Vorfinanzierungsvereinbarung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages
• Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen. Er stellt die Finanzierung durch eigene Mittel bzw. auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
• Der Vertragspartner wird die erschlossenen Bauplätze an Dritte zu Pauschalpreisen (Preisbildung in enger Abstimmung mit der Gemeinde) veräußern.
• Nach der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen wird ein Verfahrenssaldo er-mittelt. Der Vertragspartner erstellt außerdem mindestens einmal jährlich eine Abrechnung und übermittelt diese der Gemeinde.
• Das Verfahrenssaldo ist die Differenz aus den Verfahrenseinnahmen und den Verfahrens-kosten. Verfahrenseinnahmen sind alle im Rahmen des Verfahrens erzielten Einnahmen (z. B. Verkaufserlöse). Zu den Verfahrenskosten zählen alle zur Erfüllung des Vertrages sowie des Erschließungsvertrages erforderlichen Aufwendungen, Vergütungen und Bodenwertabschöpfungen. Außerdem zählen dazu die Grunderwerbskosten, die Kosten der Baureifmachung und der Veräußerung der Grundstücke. Ergibt sich am Ende ein positiver Verfahrenssaldo, wird dieser von dem Vertragspartner der Gemeinde ausgezahlt. Sollte ein negativer Verfahrenssaldo bestehen, so erstattet die Gemeinde diesen dem Vertragspartner.
Bewerber muss Tauschflächen haben:
Voraussetzung für das Abgeben eines Angebots ist das Vorhalten bzw. der Zugriff auf geeignete Tauschflächen (Nutzung als Ackerland) für den Grunderwerb von ca. 15- 20 ha im Gemeindegebiet Steinburg, weil Landwirt geäußert hat, dass die vorgesehenen Bauflächen nur unter der Voraussetzung, dass geeignete Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können, veräußert werden.
Bei ungewöhnlichen Verzögerungen des Abverkaufs oder der Erschließung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Planungsleistungen sind den Berufsständen der Architekten, Beratenden Ingenieure, Stadtplanern u. ä. vorbehalten.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.