Betriebsunterstützung Transportnetz Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung Transportnetz
Dataport hat in Hamburg und Schleswig-Holstein flächendeckende Übertragungsnetze errichtet und betreibt diese in unterschiedlicher Tiefe. Während der Vertragslaufzeit werden optional weitere Trägerländer ihre Landesnetze in die Verantwortung von Dataport übergeben. Darüber hinaus besteht ein länderübergreifendes Transportnetz, das ebenfalls von Dataport betrieben wird.
Um die komplexen Aufgaben des Netzbetriebs sowohl fachlich als auch kapazitiv vollständig erfüllen zu können, bestehen Betriebs- und Betriebsunterstützungsverträge, die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs neu ausgeschrieben und aktualisiert werden sollen. Die Laufzeit beträgt für jedes Los 48 Monate ab dem Leistungsbeginn am 01.01.2023.
Netzleitstand
Schleswig-Holstein
Es ist ein Netz zu überwachen mit ca. 256 Standorten in Schleswig-Holstein. Die-se sind über Richtfunk-, SDH-, DWDM-Systeme, Router und Switche sowie über gemietete aktive Übertragungsstrecken miteinander verbunden. Die Netzüberwachung hat in gesicherten Räumen des Auftragnehmers zu erfolgen. Über abgesetzte Bedienplätze greift der Auftragnehmer auf die vorhandenen Netzwerkmanagementsysteme zu. Die Managementsysteme befinden sich in Räumlichkeiten von Dataport. Die Anbindung erfolgt über gesicherte Verbindungen. Alle verwendeten Speichermedien müssen verschlüsselt sein. Die Überwachung des Netzes muss an 24 Stunden pro Tag ganzjährig sichergestellt werden.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
24/7-Entstörung Richtfunk in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Es sind ca. 145 Richtfunklinks in Schleswig-Holstein, inklusive der nordfriesischen Inseln und auf Fehmarn zu betreiben. Die Bearbeitung von Störungen muss an 24 Stunden pro Tag durchgängig sichergestellt werden. Eine vollständige Entstörung ist je nach Priorität der Störung innerhalb von 6 bzw. 22 Stunden abschließend durchzuführen. Erforderliche Ersatzteile werden von Dataport vor-gehalten. Zu betreiben sind Richtfunksysteme des Herstellers NOKIA vom Typ 9500MPR und Microwave Service Switch. Die Outdooreinheiten befinden sich an Masten, die mit Steigschutzsystemen der Firmen SÖLL, HACA oder FABA ausgestattet sind. Nicht alle zu betreibenden Systeme in Höhen sind aus den Steigsystemen oder von den Plattformen aus zu erreichen. Entsprechend ist gemäß DGUV Regel 112 - 198 geschultes Personal einzusetzen, das sich auch in der Maststruktur und in Toplagen mit PSA (persönlicher Schutzausrüstung) bewegen darf. An einigen Standorten ist der Einsatz von Hubsteigern oder Industriekletterern erforderlich, welche ebenfalls im geforderten SLA zur organisieren sind. Der Auftragnehmer sichert die ständige telefonische Erreichbarkeit seines Fachpersonals für die Auftragsannahme und die Auskunftserteilung über den Stand von Installations- und Instandsetzungsarbeiten mit eigenen Mitteln zu. Entstörungen sind durch den Auftragnehmer ohne Arbeitsunterbrechung bis zur Fehlerbehebung durchzuführen. Es ist damit zu rechnen, dass Entstörungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, Sonn- und Feiertage inbegriffen, durchzuführen sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen auch im Zuge umfangreicher Störungsbehebungsmaßnahmen gerecht zu wer-den.
Bei Störungen, die von Dataport als kritisch eingestuft werden, ist die Entstörung mit mehreren Kletter-Teams durchzuführen.
Die Störungsursache und die durchgeführten Maßnahmen zur Störungsbehebung sind zu beschreiben und an den Netzleitstand zu melden. Die Instandsetzung schließt auch eine Fehleranalyse sowie die Fehlereingrenzung bis hin zur Zuordnung zu einem nicht betriebenen System (z. B. Basisstation, Leitungsend-gerät) mit ein. Die dazu erforderlichen Messgeräte sind vom Auftragnehmer bereitzustellen.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Fieldservice Backbone und Übertragungsnetz, ohne Richtfunk
Schleswig-Holstein
Der Fieldservice beinhaltet die Instandsetzung und Neueinrichtung von Übertragungswegen und Übertragungssystemen. Die Instandsetzung erstreckt sich auf die Eingrenzung und Beseitigung von Störungen an Übertragungsstrecken und Übertragungssystemen durch Ersatz oder Reparatur. Bei diesen Übertragungs-strecken handelt es sich um 2Mbit/s- bzw. 10/100Mbit/s und 1/10/100Gbit/s-Verbindungen. Hierzu gehört auch die bedarfsweise Ersatzschaltung von Übertragungswegen nach Anweisung des Auftraggebers (Dataport). Die Störungsursache und die durchgeführten Maßnahmen zur Störungsbehebung sind zu beschreiben und an den Netzleitstand zu melden. Die Instandsetzung schließt auch eine Fehleranalyse sowie die Fehlereingrenzung bis hin zur Zuordnung zu einem nicht betriebenen System (z. B. Basisstation, Leitungsendgerät) mit ein. Zur schnellen Bearbeitung von Störungsmeldungen sind, wenn von Dataport als notwendig erachtet, mehrere Mitarbeiter für den Einsatz vorzusehen und in den Dienst zu versetzen.
Die Bearbeitung von Störungen muss an 24 Stunden an allen Tagen durchgängig sichergestellt werden. Eine vollständige Entstörung ist je nach Priorität der Störung innerhalb von 6 bzw. 22 Stunden abschließend durchzuführen. Erforderliche Ersatzteile werden von Dataport gestellt.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Infrastrukturpflege
Schleswig-Holstein
An ca. 260 Standorten sind Übertragungstechnikkomponenten und zentrale Router aufgebaut, deren Infrastruktur zu warten und instand zu setzen ist. Folgende Tätigkeiten sind durchzuführen:
• Wartung und Instandsetzung von Stromversorgungsanlage und Batterien ggf. mit Unterstützung eines Craft-Terminals
• Austausch defekter Batterien bzw. einzelner Blöcke
• Prüfung, Wartung und Entstörung an Wärmetauschern und Kühlanlagen
• Prüfung, Wartung und Entstörung der Rackverkabelung und der Frostwächter in den Systemschränken
• Überprüfung und Reparatur der Schließanlagen an Outdoorschränken
• Durchführung allgemeiner Wartungsarbeiten nach einem Wartungs-plan (z. B. Filterwechsel an Übertragungssystemen usw.)
• Fehlerbeseitigung an Systemen der Schranküberwachung (CMC-TC, CMC III)
• Ausführung der elektrischen Prüfungen DGUV V4 an ca. 110 Standorte.
• Optional zusätzlich Ausführung der elektrischen Prüfungen DGUV V4 an weiteren 170 Standorten.
Es sind Indoorracks der Firma Rittal und Outdoorracks der Firmen Rittal und Knürr zu betreiben. Die Bearbeitung von Störungen kann in der Regel während der normalen Arbeitszeit stattfinden. Eine hinreichende Batteriepufferung ist gewährleistet. Für besonders kritische Einzelfälle muss eine Rufbereitschaft 24 Stunden an allen Tagen durchgängig erreichbar sein. In solchen Fällen ist eine Entstörung je nach Priorität innerhalb von 6 bzw. 22 Stunden abschließend durchzuführen. Erforderliche Ersatzteile werden von Dataport gestellt. Solche Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Netzleitstand durchgeführt.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Wartungs-, Reparatur- und Unterstützungsleistungen für Netzkomponenten der Firma NOKIA in allen Trägerländern
Schleswig-Holstein
Diese Unterstützungsleistung wird in allen Trägerländern benötigt. Es ist jedoch zwingend erforderlich, Leistungen im Schleswig-Holsteinischen Netz von Leistungen in allen anderen Trägerländern abzugrenzen. Kommt es, in Abstimmung mit Dataport auch zu Einsätzen in anderen Trägerländern von Dataport (derzeit sind dies die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) so werden diese fallweise nach Bedarf abgerechnet. Es ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit weitere Bundesländer hinzukommen. Auch wird es für die Leistungen pauschale Positionen getrennt nach Schleswig-Holstein und den anderen Trägerländern geben.
Es wird eine technische Unterstützung für Level 2 und Level 3 Aufgaben benötigt, um Netzprobleme aller Art zu untersuchen. Die gemeldeten Störungen bzw. Unterstützungsbedarfe sind nach definierten Leistungsstufen (SLA) zu bearbeiten.
Störungen bzw. Unterstützungsbedarf werden über eine Hotline beim Auftragnehmer angemeldet. Die Fehlermeldungen müssen an 24 Stunden am Tag ganz-jährig angenommen und gemäß der SLA bearbeitet werden. Die Annahme von Fehlermeldungen und deren Bearbeitung muss in einem Ticketsystem dokumentiert werden. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Ein Zugriff auf Produktspezialisten muss auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sichergestellt sein.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Betriebsunterstützung Hamburg
Hamburg
Die Betriebsunterstützung bezieht sich auf die Neueinrichtung, Änderung und Instandsetzung von Übertragungswegen. Die jeweilige Auftragserteilung erfolgt durch gesonderte Abrufe.
Der Umfang der Arbeiten (Jahreswert) wird auf ca. 2.500 Stunden geschätzt.
Die Arbeiten beschränken sich hauptsächlich auf das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. In Ausnahmefällen kann es auch zu Einsätzen in Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kommen.
- Neueinrichtung von Übertragungswegen über Kupferkabel
- Instandsetzung von Übertragungswegen über Kupferkabel
- Neueinrichtung von Übertragungswegen über Glasfaserkabel
- Instandsetzung von Übertragungswegen über Glasfaserkabel
Die für Neueinrichtungen bzw. Instandsetzungsarbeiten erforderlichen nachrichtentechnischen Geräte und Komponenten werden vom AG gestellt. Bei allen Messungen an Übertragungswegen müssen die einschlägigen nationalen und internationalen Richtlinien eingehalten werden.
Bei Störungsmeldungen, die dem AN vom AG vor 13.30 Uhr gemeldet werden, sind die Arbeiten noch am selben Tag innerhalb einer Reaktionszeit von 2 Stunden zu beginnen. Bei Störungsmeldungen, die dem AN vom AG nach 13.30 Uhr gemeldet werden, ist mit der Arbeit in Abstimmung mit dem AG noch am selben Tag (in Abhängigkeit der Dringlichkeit), spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag um 07.00 Uhr zu beginnen.
Für die Annahme von Störungsmeldungen des AG ist durch den AN die Erreichbarkeit innerhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit (Montag – Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr) sicherzustellen.
Bei Störungen, die von AG als kritisch eingestuft werden, ist die Entstörung mit 2 Personen durchzuführen.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (100%).
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Umsatzentwicklung, andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. Auf diese Weise sind bei diesem Kriterium maximal 500 Punkte zu erreichen.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er einen Gesamtpunktwert von 500 Punkten erreicht.
Die erreichte Punktzahl (max. 500) fließt mit einem Gewicht von 20 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (30 %)
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem.
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 1 Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte Nähe zu den dort beschriebenen Technologien aufweisen.
b) Bewertung der Personalkennzahlen (20 %):
Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ hat der Auftraggeber Anforderungsblöcke gebildet:
— Anzahl der Gesamtbeschäftigten 20 % (15 % Los2).
— Anzahl der Beschäftigten, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind.
30 % in Los 1 & Los 3 bis 5
25 % in Los 2
80 % in Los 6
— Anzahl FTE (rechnerisch Vollzeitarbeitsplätze), die für das jeweilige Los vorgesehen werden 50 % (40 %Los2).
— Anzahl Beschäftigter mit gültiger Steigeberechtigung (20 % nur Los2).
Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 1 bis 5 Punkten basierend auf seinen
Angaben unter Berücksichtigung folgender Bewertungsregeln:
— Benotung der Kontinuität der Mitarbeiterwicklung:
5 Punkte für eine kontinuierliche Mitarbeiterwicklung; andernfalls 0 Punkte. Die Mitarbeiterwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren keine negativen Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der zu vergebenden Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften gilt der Durchschnitt der Einzelnachweise der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Nachunternehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
- Benotung der Anzahl der Beschäftigten, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind:
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Los 1: Anzahl MA: < 6 7 8 10 12 > 12
Los 2, 3+5: Anzahl MA: < 4 8 12 16 20 > 20
Los 4+6: Anzahl MA: < 2 5 8 11 14 > 14
- Benotung der Anzahl FTE (rechnerisch Vollzeitarbeitsplätze), die für das jeweilige Los vorgesehen werden:
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Los 1: Anzahl MA: < 0 1 3 5 7 > 7
Los 2-4: Anzahl MA: < 2 4 6 8 10 > 10
Los 5: Anzahl MA: < 3 6 9 12 15 > 15
- Benotung der Anzahl Beschäftigter mit gültiger Steigeberechtigung (nur Los2):
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Anzahl MA: < 1 3 5 7 9 > 9
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
c) Darstellung Qualifiziertes Personal (50 %):
Die in den Losen beschriebenen Tätigkeiten sollen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbers nachgewiesen werden, die zur Leistungserbringung bezüglich des Beschaffungsgegenstandes geeignet sind.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass vom Bieter im Falle der Aufforderung zu Verhandlungen im Rahmen der Angebotsabgabe die Verfügbarkeit des angebotenen Personals durch Vorlage der konkreten Profile (d.h. erneute Vorlage der-selben Profile unter Namensangabe) nachzuweisen und vertraglich zuzusichern ist.
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 basierend auf seinen Angaben zu den Personalprofilen gemäß der am Ende der Teilnahmeunterlage dargestellten Notensystems und unter Berücksichtigung folgender Bewertungsregeln:
Die Bewertung der Personalprofile erfolgt auf Basis der Nähe zu den im jeweiligen Los beschriebenen Aufgaben.
Jedes Einzelprofil kann maximal 5 Leistungspunkte erzielen. Es werden die fünf besten Profile in jedem Los addiert und die Summe durch 5 geteilt. Sind weniger als fünf Profile benannt, werden die fehlenden mit null Punkten bewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Die für die drei Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 30 = 150 Punkte). Auf diese Weise sind bei den drei Kriterien maximal 150, 100 und 250 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht und die nachstehenden Mindestkriterien erfüllt.
Die erreichte Punktzahl (max. 500) fließt mit einem Gewicht von 80 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Aus der in III.1.2) und III.1.3) ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet (höchste Punktzahl = Rang 1 usw.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ einen höheren Punktwert erzielt haben. Die Rangfolge ist maßgeblich für die Auswahl der Bewerber (siehe II.2.9).
a) Referenzen; Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Nachweis von Referenzprojekten, wo mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber und in den Losen 1-3 mindestens eines im BOS/BDBOS-Umfeld durchgeführt worden ist). Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestanforderungen erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Mindestpunktzahl: Mindestens 250 von 500 möglichen Punkten für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der nachfolgend beschriebenen Bewertungskriterien und –regeln.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags ein-gesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
• In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
- kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist,
- keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden,
- keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
- sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mai 2026
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.