17FEI26058 Planungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel. Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26058
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-04015
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
17FEI26058 Planungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
17FEI26058 Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
Stendal
Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
Leistungsphasen 5 (4) für die Gewerke Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, TechnischeAusrüstung,
Optional LPH 6 und 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stendal
Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erstellung des Brandschutzgutachtens einschließlich der erforderlichen Durchführung Planrüfung gem. VVBau
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichenAuftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b derRichtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten,durch die ein Auftragsnehmerwechsel verhindert wird:Auf Anordnung des AG vom 24.11.2021 und 26.11.2021 wart die Planung für die Zuwegungen zu den Zugangstüren desEmpfangsgebäudes zu erstellen. Aufgrund der geänderten Planung muss auch das Brandschutzgutachten angepasst werden.