Beschichtungsanlage mit konfogalen Magnetron-Quellen Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-EU 07-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschichtungsanlage mit konfogalen Magnetron-Quellen
Die Westsächsische Hochschule Zwickau beabsichtigt für Lehre und Forschung und den Kauf einer Beschichtungsanlage mit konfokalen Magnetron-Quellen.
Anforderungen an die Gesamtanlage und Steuerung
1.1 Prozesskammer mit drei Sputterquellen und einer Ionenquelle
1.2 Schleuse mit Einzelsubstrat (Carrier)
1.3 Automatischer Rezeptablauf (Quellsteuerung, Bewegungssteuerung, Shuttersteuerung….)
1.4 Bei Multischichten müssen für jede Einzelschicht Zeit- und Quellleistungen vorgebbar sein (z.B. über ascii-Tabelle)
1.5 Protokollierung wesentlicher Prozessparameter (Drücke, elektrische Parameter der Quellen, Bewegungen, …)
1.6 Substratanforderungen
• Durchmesser bis 150mm
• Dicke bis 50mm (Mindestanforderung: 30mm)
• Masse bis 1,5kg
1.7 Vakuum- und Prozessgasanforderungen
• Vakuumerzeugung mit trockenlaufenden Pumpen
• Prozesskammer: pEnd <10-6 mbar nach 24h Pumpzeit
• Schleusenkammer: pEnd <10-5 mbar
• Prozessgase: Ar, O2, N2 (für jedes Gerät jeweils einen eigenen Kanal)
1.8 Beschichtungsquellen
• Konzentrische Anordnung von 3 zirkularen Beschichtungsquellen (Anordnung möglichst senkrecht zur Substratoberfläche und unter möglichst geringem Abstand)
• Targetgröße: rund 100mm Durchmesser
• Quellen 1 und 2: DC Magnetrons, die prinzipiell auch mit RF-Anregung betrieben werden können (d.h. Verwendung koaxialer Kabel); DC-Leistungsversorgungen: mind. 1kW, stabile Entladung mit Ar bis 1.10-3 mbar möglich
• Quelle 3: RF-Magnetron; Leistungsversorgung: f=13,56 MHz, Pmax = 1,2…..1,5 kW
• Grundausstattung mit folgenden Targetmaterialien: Al, Ti, Si mit Reinheiten ≥ 3N und Targetdicken = 5-6mm
1.9 Ätzquelle
• RF-Ionenquelle, die auf den konfokalen Punkt der Anlage ausgerichtet ist
1.10 Substratbewegung
• Eigenrotation mit f=1Hz
• (Manuelle) Einstellung des Abstandes zwischen Substratmittelpunkt und konfokalem Punkt der Sputterquellen
Zwickau, DE
Die Westsächsische Hochschule Zwickau beabsichtigt für Lehre und Forschung und den Kauf einer Beschichtungsanlage mit konfokalen Magnetron-Quellen.
Anforderungen an die Gesamtanlage und Steuerung
1.1 Prozesskammer mit drei Sputterquellen und einer Ionenquelle
1.2 Schleuse mit Einzelsubstrat (Carrier)
1.3 Automatischer Rezeptablauf (Quellsteuerung, Bewegungssteuerung, Shuttersteuerung….)
1.4 Bei Multischichten müssen für jede Einzelschicht Zeit- und Quellleistungen vorgebbar sein (z.B. über ascii-Tabelle)
1.5 Protokollierung wesentlicher Prozessparameter (Drücke, elektrische Parameter der Quellen, Bewegungen, …)
1.6 Substratanforderungen
• Durchmesser bis 150mm
• Dicke bis 50mm (Mindestanforderung: 30mm)
• Masse bis 1,5kg
1.7 Vakuum- und Prozessgasanforderungen
• Vakuumerzeugung mit trockenlaufenden Pumpen
• Prozesskammer: pEnd <10-6 mbar nach 24h Pumpzeit
• Schleusenkammer: pEnd <10-5 mbar
• Prozessgase: Ar, O2, N2 (für jedes Gerät jeweils einen eigenen Kanal)
1.8 Beschichtungsquellen
• Konzentrische Anordnung von 3 zirkularen Beschichtungsquellen (Anordnung möglichst senkrecht zur Substratoberfläche und unter möglichst geringem Abstand)
• Targetgröße: rund 100mm Durchmesser
• Quellen 1 und 2: DC Magnetrons, die prinzipiell auch mit RF-Anregung betrieben werden können (d.h. Verwendung koaxialer Kabel); DC-Leistungsversorgungen: mind. 1kW, stabile Entladung mit Ar bis 1.10-3 mbar möglich
• Quelle 3: RF-Magnetron; Leistungsversorgung: f=13,56 MHz, Pmax = 1,2…..1,5 kW
• Grundausstattung mit folgenden Targetmaterialien: Al, Ti, Si mit Reinheiten ≥ 3N und Targetdicken = 5-6mm
1.9 Ätzquelle
• RF-Ionenquelle, die auf den konfokalen Punkt der Anlage ausgerichtet ist
1.10 Substratbewegung
• Eigenrotation mit f=1Hz
• (Manuelle) Einstellung des Abstandes zwischen Substratmittelpunkt und konfokalem Punkt der Sputterquellen
Sofern die Lieferung nicht im vereinbarten zeitraum erfolgen kann.
Optionen dürfen im Angebot angegeben werden. Allerdings sind diese nicht im endpreis einzurechnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben nachzufordern.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
- Unternehmensdarstellung:
-- allgemeine Unternehmensdarstellung;
-- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr;
-- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde);
-- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
-- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige;
-- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.;
-- Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches.
- Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen;
- Erklärung des Bieters zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 3);
-- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens;
-- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
-- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen;
-- dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangterVermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen).
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
- sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]