Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2651
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kisa.it
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware
Beschaffungsgegenstand war eine Software für die kommunale Finanzbuchhaltung einschließlich Pflege, technischem Betrieb und Migrationsleistungen sowie ergänzende Dienstleistungen.
Überlassung und Pflege einer Software für die kommunale Finanzbuchhaltung inklusive Finanz- und Geschäftsbuchhaltung, E-Rechnung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Fakturierung, Veranlagung, Verbrauchsgebührenabrechnung (z. B. für Wasser/Abwasser), Mandantenfähigkeit. Technischer Betrieb und Migrationsleistungen sind als Option für den Auftraggeber ebenfalls mit anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Überlassung und Pflege und optional Betrieb einer Software für die kommunale Finanz- und Geschäftsbuchhaltung, E-Rechnung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Fakturierung, Veranlagung, Verbrauchsgebührenabrechnung.
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Erweiterung der zu erbringenden Software-Funktionalitäten um weitere Funktionalitäten zur Verwaltung eines Bauhofs.
Die zu beschaffenden Leistungen sind bereits in der bestehenden Software-Lösung integriert und müssen nur freigeschaltet werden. Eine erneute Installation ist nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf es der weiteren Einrichtung und Konfiguration einer Schnittstelle zum Finanz- und Buchhaltungssystem oder ist eine erneute Errichtung der User-Konten erforderlich. Durch die tiefe Integration entfällt zudem der technische Datentransport. Aufwand und Risiken für die Datenpflege werden minimiert. Die Administrations- und Betriebskosten werden ebenfalls aufgrund der einmaligen Installation reduziert. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können zudem durch die einheitlichen SLA und Verfügbarkeiten einfacher verfolgt und durchgesetzt werden. Es reduzieren sich auch etwaige Schulungsaufwände erheblich, da die einheitliche Logik der Anwendung die Schulung für die neuen Funktionen erübrigt. Kosten für Nutzerlizenzen können durch Synergien entfallen.