Einsatzleitsystem Regionalleitstellenverbund Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000054

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsatzleitsystem Regionalleitstellenverbund Schleswig-Holstein

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Land Schleswig-Holstein existiert seit vielen Jahren ein Regionalleitstellenverbund, aktuell bestehend aus zwei Kooperativen Leitstellen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie zwei polizeilichen Leitstellen sowie dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei und einer zentralen Koordinierungsstelle. Alle Leitstellen sind vernetzt und arbeiten mit einer weitgehend identischen technischen Ausstattung, insbesondere dem gleichen Einsatzleit- und Sprachkommunikationssystem.

Mit Ablauf der Lebenszyklen wesentlicher technischer Komponenten des aktuellen Systems sind diese im Laufe der nächsten Jahre zu ersetzen. Dies betrifft

• das Einsatzleitsystem (ELS)

• das Sprachansagesystem (SAS)

• die Geodateninfrastruktur (GDI) für alle Leitstellen-Anwendungen

• sowie die zugehörige IT-Infrastruktur mit Hardware und Basisdiensten

In einem Zeitraum von etwa 5 Jahren sollen alle Leitstellen migriert sowie eine neue Kooperative Leitstelle errichtet werden. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Integrierter Leitstellen in Schleswig-Holstein in den Verbund vorgesehen.

Ziel ist insgesamt eine neue einheitliche Systemumgebung unter Berücksichtigung der kom-munalen und polizeilichen Bedarfe und Gewährleistung der Informationssicherheit sowie der datenschutzrechtlichen Belange für den Leitstellenverbund Schleswig-Holstein zu beschaffen, in Betrieb zu nehmen und diese auch zu betreiben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Land Schleswig-Holstein existiert seit vielen Jahren ein Regionalleitstellenverbund, aktuell bestehend aus zwei Kooperativen Leitstellen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie zwei polizeilichen Leitstellen sowie dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei und einer zentralen Koordinierungsstelle. Alle Leitstellen sind vernetzt und arbeiten mit einer weitgehend identischen technischen Ausstat-tung, insbesondere dem gleichen Einsatzleit- und Sprachkommunikationssystem.

Mit Ablauf der Lebenszyklen wesentlicher technischer Komponenten des aktuellen Systems sind diese im Laufe der nächsten Jahre zu ersetzen. Dies betrifft

• das Einsatzleitsystem (ELS)

• das Sprachansagesystem (SAS)

• die Geodateninfrastruktur (GDI) für alle Leitstellen-Anwendungen

• sowie die zugehörige IT-Infrastruktur mit Hardware und Basisdiensten

In einem Zeitraum von etwa 5 Jahren sollen alle Leitstellen migriert sowie eine neue Kooperative Leitstelle errichtet werden. Darüber hinaus ist die Aufnahme wei-terer Integrierter Leitstellen in Schleswig-Holstein in den Verbund vorgesehen. Ziel ist insgesamt eine neue einheitliche Systemumgebung unter Berücksichtigung der kommunalen und polizeilichen Bedarfe und Gewährleistung der Informationssi-cherheit sowie der datenschutzrechtlichen Belange für den Leitstellenverbund Schleswig-Holstein zu beschaffen, in Betrieb zu nehmen und diese auch zu betreiben.

Ausgangssituation und Zielsetzung

Das bestehende Einsatzleitsystem (ELS) der Leitstellen im Leitstellenverbund Schleswig-Holstein (SH) muss mit Ablauf des definierten Lebenszyklus der techni-schen Komponenten erneuert werden. Dafür ist eine Ausschreibung des Einsatz-leitsystems erforderlich.

Ziel des Projektes ist die Inbetriebnahme eines neuen Einsatzleitsystems für den Leitstellenverbund. Abschluss bildet die Inbetriebnahme des Einsatzleitsystems in allen Standorten des Leitstellenverbunds.

Der Nutzen des Projektes besteht darin, dass der Leitstellenverbund weiterhin si-cher und mit modernisierter Technik betrieben wird.

Das Einsatzleitsystem dient der Bearbeitung von u. a. Notrufen und der damit ver-bundenen Einsatzdisposition und Einsatzdokumentation. Das Einsatzleitsystem wird dabei von den sog. Einsatzsachbearbeitern genutzt. Die Notruf- und Einsatz-bearbeitung erfolgt für die gesamte Landespolizei Schleswig-Holstein und deckt für den kommunalen Sektor den überwiegenden Bereich von Schleswig-Holstein ab.

Über die Einsatzsachbearbeiter werden erforderliche Informationen an die Einsatz-kräfte weitergleitet und die entsprechenden Rückmeldungen werden im Einsatzleit-system verarbeitet und revisionssicher dokumentiert.

Das Einsatzleitsystem muss damit in vielen Bereichen mindestens einem erhöhten Verfügbarkeitsbedarf (nach Vorgabe BSI Standards) bedürfen und gleichzeitig den bestehenden Datenschutzvorgaben entsprechen.

Siehe für weitere Informationen Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

Hinweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, eine verifizierende Teststellung vom Erstplat-zierten nach Bewertung der endgültigen Angebote zu verlangen. Nähere Einzelhei-ten entnehmen Sie bitte der Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.06.

Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzli-che Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Be-werbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Ver-pflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zu-sätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ve/*/*rarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wi-kung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,

Hinweis:

In der eVergabe-Software sind unter dem Menüpunkt „Teilnahmeunterlagen“, dort unter Punkt „Anlagen“, die folgenden Dokumente abgelegt, die zur Informationen über die zur Erstellung der Erstangebote relevanten Leistungskriterien, Bewer-tungskriterien und Anforderungen dienen:

• Bewertungskriterien Erstangebote V08_ENTWURF

• ELS SH vorläufiger Zeitplan 20200920

• Anforderungskatalog V21

• Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00 – AUSZUG

Diese Dokumente dienen nur zur Information der Bewerber über die später zur Anwendung kommenden Kriterien und Gewichtungen bzw. den Umfang der Leis-tungsanforderungen für die Erstellung der Erstangebote und haben für den Teil-nahmewettbewerb keine weitere Bewandtnis. Insbesondere müssen in diesen Do-kumenten keinerlei Angaben von den Bewerbern gemacht werden.

Sämtliche Dokumente sind noch im Entwurfsstadium und nicht endgültig festge-legt. Gegebenenfalls können sich einzelne Punkte in diesen Anforderungen, o.ä., im Zuge der Verhandlungen noch ändern. Gleiches gilt für den dargestellten vor-läufigen Zeitplan. Verbindliche Fristen ergeben sich für Bewerber ausschließlich aus den in der eVergabe-Software zum jeweiligen Verfahrensschritt (hier: Teil-nahmewettbewerb) angegebenen Daten.

Hinweis:

Das Dokument „Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00“ wird mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerb nur als stark gekürzter Auszug veröffentlicht, um einen groben Überblick über die später anzubietenden und zu erbringenden Leistungen zu ermöglichen. Die vollständige Fassung der Leis-tungsbeschreibung erhalten nur diejenigen Bewerber, die sich als Unternehmen in der eVergabe-Software registrieren und mindestens eine Benutzerkennung einrichten (siehe Seite 2) sowie eine zusätzliche Vertraulichkeitserklärung ab-geben.

Vorgehensweise zum Erhalt der vollständigen Leistungsbeschreibung:

Der Bewerber muss sich - wie zuvor dargestellt - registrieren und eine Benutzer-kennung anlegen und sodann über die Bieterkommunikation der eVergabe-Software eine entsprechende Anfrage nach dem vollständigen Dokument „Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00“ an den Auftraggeber richten. Der Auf-traggeber wird dem Bewerber sodann eine Vertraulichkeitserklärung (Non-disclosure-agreement) übersenden, die der Bewerber unterzeichnen und an den Auftraggeber zurücksenden muss. Vorab sendet der Bewerber einen Scan der unterzeichnen Vertraulichkeitserklärung im PDF-Format als Anlage einer Bieter-nachricht in der eVergabe-Software an den Auftraggeber, der daraufhin dem Be-werber die vollständige Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt.

Zu beachten ist ferner die „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“, aus der detaillierte Informationen zum Nachweis der Eignung, zur Bewertung der Eig-nung und insbesondere zur o.g.. verifizierenden Teststellung enthalten!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 195-471946
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Einsatzleitsystem Regionalleitstellenverbund Schleswig-Holstein

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagenerfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.

Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

㤠160 GWB Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022

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