nicht-offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Lehmwohld - Suder Höhe" (gem. RPW vom 31. Januar 2013)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
nicht-offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Lehmwohld - Suder Höhe" (gem. RPW vom 31. Januar 2013)
Die Stadt Itzehoe führt einen städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Entwicklung des zukünftigen Baugebietes Lehmwohld - Suder Höhe durch. Das Verfahren wird durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Neue Perspektive Wohnen“ mit Fördermitteln unterstützt.
Im Plangebiet befinden sich derzeit Sportanlagen, Dauerkleingärten und Grünflächen, die mit nachhaltiger, zukunftsorientierter und bezahlbarer Wohnbebauung entwickelt werden sollen.
Vorgesehen wird ein umfangreicher Mix aus verschiedenen Wohnformen, durch die ein neues Stadtquartier ausgebildet wird, das ein Angebot für den gesamten Querschnitt der Bevölkerung vorhält.
Das Wettbewerbsverfahren hat das konzeptionelle Aufzeigen von Lösungen zum Ziel, durch die eine städtebauliche, funktionale und gestalterisch ansprechende Planung sichergestellt wird. Es soll durch den Wettbewerb ein*e geeigneter Auftragnehmer*in gefunden werden, die/der in der Lage ist, nachfolgend erforderliche Planungsleistungen zu erbringen.
Es wird ein nicht-offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen ausgelobt. Dem Wettbewerb wird ein offenes Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Es werden drei Büros zur Teilnahme durch die Ausloberin eingeladen:
1. WRS, Hamburg
2. AC-Agather Bielenberg Oschkinat, Hamburg
3. urban agency, Kopenhagen
Ergänzend werden sieben Büros durch das vorgeschaltete Auswahlverfahren bestimmt. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretenden der Ausloberin und vom Preisgericht unabhängigen Fachleuten zusammen. Das Wettbewerbsverfahren wird anonym in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt. Das Preisgericht wählt am Ende der ersten Phase aus 10 Teilnehmenden bis zu 5 Büros für die Teilnahme an der zweiten Phase aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen, auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen verwendet. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form bis zum 05.06.2022 im Teilnahmebereich/Abgabebereich unter https://wettbewerbe.archi-stadt.de hochzuladen.
Die Teilnehmenden haben eigenständig sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig hochgeladen werden.
Es werden die folgenden Nachweise gefordert:
„Alle Bewerbenden“
Bewerbungsbogen, die zur Verfügung gestellte Vorlage darf nicht verändert werden, ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren).
Berufsbezeichnung, Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in durch beigefügte Kopien der Eintragungsurkunde in eine Architektenkammer.
Referenzblätter (2 x DIN A3, gem. Vorlage „Referenzblatt“) zum Nachweis der beruflichen Befähigung in Planung und Realisierung von vergleichbaren städtebaulichen Aufgabenstellungen.
„Junge Büros“ zusätzlich
Personalausweiskopie aller Partner-/Inhaber*innen der Arbeitsgemeinschaft
(Geburtsdatum nicht vor dem 01.01.1982).
Hinweise zu den Referenzen:
Die Nachweise der beruflichen Befähigung sollen durch max. 2 Projektreferenzen erfolgen. Diese sind bevorzugt anhand von realisierten Projekten (z.B. Stadtquartiere, städtebaulichen Siedlungen) oder nachgeordnet anhand von Wettbewerbserfolgen vergleichbarer Planungen nachzuweisen. Bei „Jungen Büros“ kann die beruflichen Befähigung auch durch aussagekräftige Darstellungen von vergleichbaren Aufgabenstellungen (Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen, Veröffentlichungen, Stipendien) erfolgen.
Es werden nur Referenzprojekte der Architekt*innen und Stadtplaner*innen gewertet. Die in der jeweiligen Bewerber*innengemeinschaft genannten Landschaftsarchitekt*innen brauchen keine eigenen Referenzen abzugeben.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber*innengemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Vordruck „Referenzblatt“ abgefragten Angaben zu machen. Das Layout darf verändert werden, aber die abgefragten Inhalte müssen vollständig benannt sein.
Auswahlkriterien:
Für die Auswahl wird die Ausloberin ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Dabei sind in jedem der Kriterien maximal 5 Punkte erreichbar. Die Bewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der jeweiligen Gewichtung.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender Kriterien erfolgen:
- 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von vergleichbaren städtebaulichen Aufgabenstellungen (0-5 Pkt.)
- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)
Nach der Durchführung des Auswahlverfahrens wird die Platzierung durch die vergebene Kennzahl anonymisiert im Protokoll dokumentiert und den Bewerbenden über das Wettbewerbsportal zur Verfügung gestellt. Die nicht ausgewählten Arbeitsgemeinschaften
werden informiert und im Anschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Hinweise sind der Auslobung zu entnehmen.
Gesucht werden Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen, die über Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der beschriebenen Planungsaufgabe oder vergleichbaren Projekten verfügen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist verpflichtend, die Federführung liegt bei den Architekten*innen/Stadtplanern*innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistung:
- termingerechte Abgabe
- Leistungs- und Programmerfüllung
Städtebauliches Gesamtkonzept:
- Strukturelle Leitidee: Einfügen in das städtebauliche Umfeld
- Auseinandersetzung mit der stadträumlichen Situation
- Umgang mit der topografischen Situation
- Maßstäblichkeit der Bebauung
- Verteilung der Baumassen und Dichte
- Berücksichtigung sinnvoller Bauabschnitte
- Klimagerechtigkeit
Erschließungs- und Freiraumkonzept:
- Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Erschließungskonzepts
- Qualität des Freiraumkonzepts
- Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes
Die Wettbewerbssumme wird auf 43.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt.) festgesetzt und setzt sich aus den Aufwandsentschädigungen und den Preisen zusammen.
Die Aufwandsentschädigung beträgt in der 2. Phase bei Abgabe vollständiger Wettbewerbsbeiträge 6.000 € netto je Arbeitsgemeinschaft. Sollten weniger als 5 Teilnehmende für die zweite Phase ausgewählt werden, wird die für die Aufwandsentschädigungen bestimmte Summe von insgesamt 30.000 € auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen aufgeteilt.
Als Preissummen werden 13.000 € ausgelobt.
1. Preis 6.500 €
2. Preis 3.900 €
3. Preis 2.600 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigungen und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche*n Verfas-ser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerber*innengemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber*innengemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Fachberater*innen sind zugelassen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de