Bevölkerungsschutz- und Rettungsdienstleistungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-30
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 060-157092)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bevölkerungsschutz- und Rettungsdienstleistungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Diverse Leistungen im Bereich Bevölkerungsschutz, Schwerpunkt Regelrettungsdienst (Rettungsdienst und Krankentransport inkl. Bergrettung und ggf. Wasserrettung in je zwei Losen); erweiterter Rettungsdienst (Mitwirkung in SEG/Verstärkungskomponenten, in FüGr San/BT/Führungstrupps; im OrgL-System; Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]), Ausbildungsleistungen u.a.,
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
f) Für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person bzw. für den Leistungserbringer: Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer über die Führung rettungsdienstlicher Unternehmen (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport); alternativ: Nachweis einer mindestens zweijährigen ordnungsgemäßen Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Rettungsdienstunternehmen (Notfallrettung und Krankentransport) durch ein qualifiziertes Zeugnis. Hinweis: Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, in späteren Verfahrensabschnitten, spätestens mit dem Zuschlag, die kompletten Vorgaben des § 14 SächsLRettDPVO zu prüfen und sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
f) Für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person bzw. für den Leistungserbringer: Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer über die Führung rettungsdienstlicher Unternehmen (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport); Hinweis: Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, in späteren Verfahrensabschnitten, spätestens mit dem Zuschlag, die kompletten Vorgaben des § 14 SächsLRettDPVO zu prüfen und sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
b) Es ist ein gültiges Zertifikat einer DAR-akkreditierten Zertifizierungsstelle (über ein Qualitätsmanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 9001 - 2000 oder - 2008 vorzulegen (Kopien reichen aus). oder alternativ Nachweis einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (ABl. EU 2008 L 218 S. 30) akkreditierten Zertifizierungsstelle für den Kern der Hauptleistung (Notfallrettung und Krankentransport) und grds. auch auf den Bereich der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG), die Verstärkungskomponenten, die Führungsgruppe Sanitätswesen und Betreuung sowie auf die Führungstrupps.
b) Es ist ein gültiges Zertifikat einer DAR-akkreditierten Zertifizierungsstelle (über ein Qualitätsmanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 9001:2015 vorzulegen (Kopien reichen aus). oder alternativ Nachweis einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (ABl. EU 2008 L 218 S. 30) akkreditierten Zertifizierungsstelle für den Kern der Hauptleistung (Notfallrettung und Krankentransport) und grds. auch auf den Bereich der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG), die Verstärkungskomponenten, die Führungsgruppe Sanitätswesen und Betreuung sowie auf die Führungstrupps.
c) Die Bewerber haben einen Nachweis zur Befähigung der ausreichenden Mitwirkung in einer Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) gemäß § 12 SächsBRKG (für die Lose Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 1 „Dippoldiswalde“ und Nr. 2 „Freital“) bzw. in Verstärkungskomponenten (für die Lose Nr. 1 „Dippoldiswalde“, Nr. 2 „Freital“, Nr. 3 „Pirna”, Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 5 „Sebnitz“, Nr. 6 „Neustadt“) zu führen. Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, für welche Lose sich der Bewerber interessiert (vgl. Einzelheiten zu den konkreten Anforderungen und allg. Strukturvorgaben in den Bewerbungsbedingungen)
c) Die Bewerber haben einen Nachweis zur Befähigung der ausreichenden Mitwirkung in einer Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) gemäß § 12 SächsBRKG (für die Lose Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 1 „Dippoldiswalde“ und Nr. 2 „Freital“) bzw. in Verstärkungskomponenten (für die Lose Nr. 2 „Freital“, Nr. 3 „Pirna”, Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 5 „Sebnitz“, Nr. 6 „Neustadt“) zu führen. Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, für welche Lose sich der Bewerber interessiert (vgl. Einzelheiten zu den konkreten Anforderungen und allg. Strukturvorgaben in den Bewerbungsbedingungen)