Fraunhofer-Institut IWU in 01187 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 72-264534
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwu.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IWU in 01187 Dresden
Objektbeschreibung (LOS 1 Unterhaltsreinigung), (LOS 2 Fensterreinigung) Das Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU ist Innovationsmotor für Neuerungen im Umfeld der produktionstechnischen Forschung und Entwicklung. Mit rund 670 hoch-qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig, Wolfs-burg und Zittau erschließen wir Potenziale für die wettbewerbsfähige Fertigung im Automobil- und Maschinenbau, der Luft- und Raumfahrt, der Medizintechnik, der Elektrotechnik sowie der Feinwerk- und Mikrotechnik. Im Fokus von Wissenschaft und Auftragsforschung stehen Bauteile, Verfahren und Prozesse sowie die zugehörigen komplexen Maschinensysteme – die ganze Fabrik.
Als Leitinstitut für ressourceneffiziente Produktion entwickeln wir Technologien und intelligente Pro-duktionsanlagen für Karosserie- und Powertrain-Komponenten. Wir optimieren umformende, spa-nende und fügende Fertigungsschritte. Dabei haben wir ganz im Sinne regenerativer Systeme und der Kreislaufwirtschaft die gesamte Prozesskette im Blick. Die Entwicklung innovativer Leichtbau-strukturen und Technologien zur Verarbeitung neuer Werkstoffe, die Funktionsübertragung in Bau-gruppen, die Nutzung der weitreichenden Möglichkeiten generativer Fertigung und nicht zuletzt der wirtschaftliche Einsatz von Brennstoffzellentechnologien sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren.
Unsere Forscherinnen und Forscher erkennen technologische Trends frühzeitig und setzen sie in an-wendungsreife Lösungen für die Industrie um. Aktuell gehören dazu Kognitive Produktionssysteme, die konsequente Vernetzung von Produktionsanlagen und Künstliche Intelligenz. Wir erarbeiten ganz-heitliche Lösungen mit konkretem Mehrwert, die jetzt und in Zukunft die Wettbewerbsposition unserer Partner stärken und ausbauen. Exemplarisch für unseren umfassenden Ansatz steht dabei die »E³-Forschungsfabrik Ressourceneffiziente Produktion«. Im Zusammenwirken der Expertise aus For-schung und Industrie entstehen neben Lösungen für effiziente Technologien auch Konzepte für Fab-rikplanung und -management. Unser Ziel ist die flexible, ressourcenschonende Produktion auf Basis erneuerbarer Energien mit neu gedachten Informations- und Visualisierungstechnologien für die Men-schen als Erfolgsgaranten in der Fabrik von morgen.
Das Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik Dresden befindet sich, in der Nöthnitzer Straße 44, 01187 Dresden. Der erste Bauabschnitt wurde im Jahr 2005 fertig gestellt und dem Betrieb übergeben. In einem zweiten Bauabschnitt wurden das Laborgebäude und die Werkhalle erweitert. Im dritten Bauabschnitt wurde das Bürogebäude im eine Etage erweitert.
Die Liegenschaft in Dresden besteht aus folgenden Gebäuden:
· Bürogebäude, Laborgebäude und Versuchshalle
Unterhalsreinigung
01187 Dreseden, Nöthnitzer Str.44
Unterhaltsreinigung von Verwaltungs- und Produktionsgebäude mit Laboren, Produktionshallen und Werkstätten.
3x 12 Monate
Fensterreinigung
01187 Dresden, Nöthnitzer Str.44
Fenstereinigung von Verwaltungs- und Produktionsgebäuden mit Zugangstechniken
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland