BAII.2b - Modul 2, 4, 5 - Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-001-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
BAII.2b - Modul 2, 4, 5 - Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen
Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Technisches Zentrum Heiterblick, Teslastraße 2, 04347 Leipzig
Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen LP 3-5 AHO unter Berücksichtigung der nutzerspezifischen Anforderungen für das Modul 2, Neu- und Umbauleistungen der Betriebswerkstatt Heiterblick am Standort TZ Heiterblick. Die Beauftragung für die Module 4 bis 8 erfolgt optional. Perspektivisches Projektziel ist der Ausbau des Standorts Heiterblick für die Wartung und Abstellung von Straßenbahnen sowie die örtliche Konzentration der Werkstattprozesse an Schienenfahrzeugen. Die Beauftragung des Auftragnehmers soll dazu beitragen, die Voraussetzungen für die Einhaltung der Baukosten zu ermöglichen (Basis: Kostenberechnung BA II.2b-einschl. Risikozuschlag Stand: 06/2021 - KG 100-700, Module 2 -58,0 Mio. netto.) Der Auftraggeber erwartet durch die Beauftragung des Auftragnehmers eine Schnittstellenkoordinierung der Planungs- und Ausführungsbeteiligten zum Nutzer unter Beachtung der besonderen Nutzerbedarfsanforderungen, die Terminsteuerung der Ausführung/ Fortschreibung der Generalablauf-planung, die Organisation und Koordination der Ausführungsleistungen bei Sicherstellung des Fertigstellungs-/ Inbetriebnahmetermins der Baumaßnahme spätestens im März 2026 (Modul 2). Die Projektstufen 1+2 AHO wurden durch den AG erbracht, erforderliche Dokumente für die PST 1+2 werden den Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 58,00 Mio. EUR netto. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: — Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) — Projektleitung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Besondere Leistungen , unter anderen die Abwicklung des Vorhabens mittels BIM-Methodik
AHO-Leistungsphasen 2-5 Projektsteuerung Module 4-8 gemäß Nutzerbedarfsprogramm Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit optionalem Abruf der jeweils späteren Stufen.
a) Die mit dem Teilnahmewettbewerb bereitgestellten Vergabeunterlagen dienen vorerst der Information aller Bewerber (Entwurf). Die finalen bzw. vollständigen Unterlagen werden mit Angebotsaufforderung den Bietern übergeben.
b) Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BAII.2b - Modul 2, 4, 5 - Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]06
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend II.2.11) erfolgte mit der Zuschlagserteilung eine stufenweise Beauftragung (hier: Projektstufe 3 - Modul 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.