Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75311000 Krankenkassenleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität. Die Güte der Behandlungsqualität wird datenbasiert und objektiv anhand nachvollzierbarer Qualitätsparameter durch den Auftragnehmer bewertet. Berücksichtigung bei der Auswahl geeigneter Leistungserbringer für den jeweiligen Fall finden zudem die Art und Komplexität der Erkrankung, die Reisemöglichkeit und -bereitschaft sowie persönliche Präferenzen der Versicherten.

Versicherte der Auftraggeberin erhalten so eine schnelle und auf deren individuelle Situation passende Arztauskunft und werden damit bei der Wahl eines geeigneten Leistungserbringers unter-stützt. Die Entscheidung für oder gegen einen Leistungserbringer treffen die Versicherten dabei eigenständig. Eine Verpflichtung zum Aufsuchen eines vorgeschlagenen Leistungserbringers besteht nicht. Die freie Arztwahl wird durch die Auskunftserteilung nicht eingeschränkt.

Ausdrücklich kein Leistungsgegenstand sind medizinische Untersuchungen, Diagnosestellungen, Behandlungen, Empfehlungen zur Medikation oder die Erarbeitung konkreter Therapievorschläge durch den Auftragnehmer selbst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität Auskunftserteilung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Zeit Auskunftserteilung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Homepage / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-122366
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2022

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