Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität. Die Güte der Behandlungsqualität wird datenbasiert und objektiv anhand nachvollzierbarer Qualitätsparameter durch den Auftragnehmer bewertet. Berücksichtigung bei der Auswahl geeigneter Leistungserbringer für den jeweiligen Fall finden zudem die Art und Komplexität der Erkrankung, die Reisemöglichkeit und -bereitschaft sowie persönliche Präferenzen der Versicherten.
Versicherte der Auftraggeberin erhalten so eine schnelle und auf deren individuelle Situation passende Arztauskunft und werden damit bei der Wahl eines geeigneten Leistungserbringers unter-stützt. Die Entscheidung für oder gegen einen Leistungserbringer treffen die Versicherten dabei eigenständig. Eine Verpflichtung zum Aufsuchen eines vorgeschlagenen Leistungserbringers besteht nicht. Die freie Arztwahl wird durch die Auskunftserteilung nicht eingeschränkt.
Ausdrücklich kein Leistungsgegenstand sind medizinische Untersuchungen, Diagnosestellungen, Behandlungen, Empfehlungen zur Medikation oder die Erarbeitung konkreter Therapievorschläge durch den Auftragnehmer selbst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.