Beschaffung eines SchwbR-DV-Verfahren im Landesamt für soziale Dienste Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/lasd_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines SchwbR-DV-Verfahren im Landesamt für soziale Dienste
Ziel ist es, das bestehende SchwbR-DV-Verfahren und weitere Produkte, die mit dem Feststellungsverfahren in unmittelbarem Zusammenhang stehen, durch ein leistungs- und zukunftsfähiges Pendant zu ersetzen, welches ein medienbruchfreies digitales Arbeiten/ Zusammenspiel aller Beteiligten vom Kunden/Bürger/Antragstellenden bis zur anwendenden Person ermöglicht, sowohl rechtlichen als organisatorischen Veränderungen gerecht wird und das mobile Arbeiten erleichtert. Gleichzeitig soll der Umstellungsaufwand für die Mitarbeitenden so gering wie möglich gehalten werden.
Das LAsD ist die größte Verwaltung im Geschäftsbereich des MSGJFS. Es ist an
den Standorten Heide, Neumünster, Lübeck und Schleswig vertreten.
Die Abteilung 2 des LAsD ist für die Statusfeststellung nach dem Schwerbehindertenrecht
(§§ 151 ff SGB IX) zuständig. Sie hat auf Antrag behinderter Menschen das
Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche
Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen rechtsverbindlich
festzustellen und ggf. Schwerbehindertenausweise auszustellen.
Auch wir stehen vor der Herausforderung einer nutzerorientierten, effizienten und
innovativen Digitalisierung.
Das Kompetenzzentrum Organisationsentwicklung hat im Jahr 2018 in einem Vorprojekt
die Potenziale und Ansatzpunkte für eine Digitalisierung der zentralen Leistungen
des LAsD untersucht. In seinem Abschlussbericht vom 11.03.2019 wurden
im Bereich des Schwerbehindertenrechts Digitalisierungspotenziale festgestellt und
zur Umsetzung empfohlen. Diese sind im Einzelnen unter Punkt 2.4. (Prioritäten der
Modernisierung des DV-Verfahrens) aufgelistet.
Es wurde empfohlen, die genannten Digitalisierungspotenziale in einem Folgeprojekt
zu realisieren. Dabei sollten vor allem die Digitalisierung des Antrags, die Übermittlung
des Antrags und die Automatisierung der Übernahme der Antragsdaten in
das Fachverfahren in den Fokus gestellt werden.
Das bestehende SchwbR-DV-Verfahren und weitere Produkte, die mit dem Feststellungsverfahren
in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sollen durch ein leistungsund
zukunftsfähiges Pendant ersetzt werden, welches ein medienbruchfreies digitales
Arbeiten/ Zusammenspiel aller Beteiligten vom Kunden/Bürger/Antragstellenden
bis zur anwendenden Person ermöglicht, sowohl rechtlichen als organisatorischen
Veränderungen gerecht wird. Gleichzeitig soll der Umstellungsaufwand für die Mitarbeitenden
so gering wie möglich gehalten werden.Einzelheiten der erwarteten Liefer-
und Leistungsgegenstände im Rahmen der Vergabe ergeben sich aus dem beigefügten
Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines SchwbR-DV-Verfahren im Landesamt für soziale Dienste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinenBenutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglichund sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (12.08.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.