Erbringung des „Mobilitätskonzepts Klimaneutralität Insel Fehmarn“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung des „Mobilitätskonzepts Klimaneutralität Insel Fehmarn“
Die Politik der Insel Fehmarn hat den Klimanotstand beschlossen. Die Insel soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Da dies einen Strukturwandel im Bereich der Mobilität voraussetzt, wurde beschlossen, dass ein innovatives Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Aus diesem Grund sucht die Stadt Fehmarn einen Dienstleister zur Erbringung der Dienstleistung.
Fehmarn
Hintergrund/ Anlass:
Die Politik der Insel Fehmarn hat den Klimanotstand beschlossen. Die Insel soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Da dies einen Strukturwandel im Bereich der Mobilität voraussetzt, wurde beschlossen, dass ein innovatives Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Dieses soll aufzeigen, welches Maßnahmenpaket zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels geeignet ist und umgesetzt werden muss, und in welchem Umfang ggf. auch Kompensationsmaßnahmen nötig werden. Die Beschlusslage ist in Auszügen als Anlage 1 beigefügt.
Zeitrahmen für die Auftragsabwicklung und Maßnahmenumsetzung:
Der Vertragsabschluss für das „Mobilitätskonzept Klimaneutralität Insel Fehmarn“ (MKIF) ist vorgesehen für Q4/2022, wozu das Vergabeverfahren in Q2/2022 startet. Die Zeitschiene ist allerdings noch abhängig von der Synchronisation mit dem Verfahren zur Akquise von Fördermitteln für die Konzepterstellung.
Die Erfassung des Status Quo soll in den Jahren 2022 bis 2024 stattfinden. Parallel dazu soll, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Fehmarn, das Konzept erarbeitet werden. Der Projektabschluss ist für Q3/2024 vorgesehen, so dass das Konzept mit Maßnahmenkatalog und die sich hieraus zur Umsetzung ergebenden Budgets in der Dezembersitzungsrunde der Ausschüsse und Stadtvertretung im Jahr 2024 beschlossen werden können. Damit bleiben für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs noch ca. 5 Jahre. Demnach sollte in der o.a. Zeitschiene, die Bestandteil des Konzeptes sein soll, ein Umsetzungszeitraum von 5 Jahren vorgesehen werden, so dass rechtzeitig bis zum Jahr 2030 die Grundlagen geschaffen sind, dass Mobilität auf der Insel 2030 CO2- bzw. klimaneutral stattfinden kann. Bei einem verbleibenden Klimaimpact der Mobilität sollte auch eine Kompensation bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt sein.
Zielsystem:
In Vorbereitung der Auftragsvergabe für das MKIF wurde vor dem Hintergrund der o.a. Beschlusslage zwischen Verwaltung und politischen Gremien die folgende Zielstellung für die Erstellung des MKIF festgelegt:
Neben dem Oberziel, bis zum Jahr 2030 ein attraktives Infrastruktursystem aufzubauen, das es Einwohnern, Beschäftigten und Gästen der Stadt Fehmarn ermöglicht, im Jahr 2030 klimaneutral mobil zu sein, sollen zur Lösung bekannter Probleme folgende Teilziele Bestandteil des Zielsystems sein:
1. Rad- und Fußverkehr soll sicher werden.
2. Verkehrsführungen sollen klar werden.
3. Lücken in Wegenetzen sollen geschlossen werden.
4. Barrieren sollen abgebaut werden.
5. Saisonale Verkehrsinfarkte sollen vermieden werden.
6. Die durch den fließenden und ruhenden MIV inkl. Parksuchverkehr ( Sicherheit, „Gewusel“, Emissionen (Lärm und Abgase)) geminderte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum soll verbessert werden (z.B. Innenstadt Burg, Petersdorf, Häfen Orth, Lemkenhafen, Burgstaaken).
7. Heute nur eingeschränkt vorhandene bzw. fehlende öffentliche/gemeinschaftlich nutzbare Mobilitätsangebote sollen inselweit sowie für die An- und Abreise geschaffen werden.
Im Ergebnis muss das MKIF einen kategorisierten, priorisierter Maßnahmenkatalog mit Handlungsleitfaden zur schrittweisen Umsetzung enthalten, der geeignet ist, dem o.a. Zielsystem bestmöglich gerecht zu werden. Der Handlungsleitfaden soll eine Zeitschiene und eine Kostenbetrachtung, d.h. die Bewertung der zu leistenden Investitionen, beinhalten, so dass Budgetierungen möglich werden und die richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. Zu den Maßnahmen sollen jeweils der Umsetzungszeitpunkt bzw. die zur Umsetzung benötigte Dauer angegeben werden.
Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass eine klimaneutrale Mobilität nicht erreicht werden kann, so soll eine Ermittlung des verbleibenden Klimaimpacts erfolgen, so dass eine Quantifizierung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen kann.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres widerspricht.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Etablierung des Unternehmens, Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio und die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für das Projekt werden Fördermittel aus dem LEADER-Topf beantragt, die Bewilligung der Fördermittel liegt derzeit noch nicht vor.
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gem. § 7 Abs.1 VgV.
Ein vorgefasstes Unternehmen hat im Zeitraum vom Januar bis März 2022 dabei unterstützt, die Inhalte der LB in die Form eines LV zu bringen. Aus diesem Grund werden die Fristen für die Teilnahmeanträge und für die Angebotsphase verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019- 2021).
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 01. Juni 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 28. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen.
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
6. Etablierung des Unternehmens
Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können. (Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risikoeinschätzung, ...)
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden hinsichtlich der Positionierung des Dienstleisters am Dientsleistungs-Markt gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:
- Umfang der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Art und Inhalt der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
7. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
8. Eigenerklärung zur Kapazitätsauslastung in Bezug auf die geplante Vertragsdauer.
9. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
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Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 36. -37. KW 2022 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]