Elektronische Klausur Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-13 SMJus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Klausur
Ab 2023 soll, neben dem handschriftlichen Zweiten Juristischen Staatsexamen, die elektronische Prüfungsdurchführung angeboten werden. Gesucht wird ein Anbieter für eine IT-Gesamtlösung.
Leipzig und Dresden
Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung pilotiert(e) in den Jahren 2021 und 2022 das Zweite Juristische Staatsexamen als elektronische Klausur. Hierbei wird der Aufgabentext in Papierform ausgegeben und lediglich die Lösung wird über eine Prüfungssoftware auf Laptops (als elektronische Freitextklausur) geschrieben. Ab 2023 soll dann, neben dem handschriftlichen Zweiten Juristischen Staatsexamen, auch regulär die elektronische Prüfungsdurchführung angeboten werden. Gesucht wird ein Anbieter, der eine Gesamtlösung, bestehend aus E-Prüfungs-Software und mobiler Prüfungs-Hardware sowie Vor-Ort-Betreuung während der Prüfungsdurchführung bereitstellen kann (= Full Service Provider).
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit einmalig um ein Jahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit einmalig um ein Jahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder - sofern zutreffend - das/die andere(n) Unternehmen, folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung:
- aussagekräftige Darstellung des Bieters und seiner institutionellen Struktur,
- Angabe der Rechtsform und Gründungsjahr;
- Nennung des rechtlich Verantwortlichen,
- Darstellung der Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Arbeitsschwerpunkte des Unternehmens,
- Angaben zum Hauptsitz des Unternehmens mit Adresse,
- ggf. die Angabe der Anzahl weiterer Unternehmensstandorte,
- Angaben, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist,
- Darstellung der Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021),
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021),
4. Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird; die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre (2019 bis 2021),
2. Nachweis anhand von mindestens fünf Personalprofilen, dass Sie die Anforderungen gemäß Kapitel 6 Nr. 4 durch mindestens fünf Mitarbeiter vollständig erfüllen; die Erfüllung der Anforderungen ist pro Mitarbeiter durch mindestens zwei geeignete, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Referenzprojekte zu belegen; das Projektende der Referenzprojekte darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen,
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung Ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
4. Erklärung über drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren (2019 bis 2021) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen; bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
• Bezeichnung und Auftraggeber des Projektes,
• Leistungszeitraum (bezüglich der Prüfungsdurchführungen zudem die tägliche Prüfungszeit sowie die Anzahl der Prüfungstage und Prüfungsteilnehmer/
innen),
• Leistungsort,
• Ausgangssituation und Ziele des Projektes,
• Eingesetzte Technologien,
• Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen,
• Inhalt und Art Ihrer Leistungen (hinsichtlich der Prüfungsdurchführung auch unter Benennung der eingesetzten Geräte bzw. technischen Ausrüstung),
• Umfang Ihrer Leistung (in Euro),
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de