Gesundheitsakademie St. Georg, Generalplanung Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 087 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheitsakademie St. Georg, Generalplanung Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau eines Bettenhauses (Haus 6) am Standort Eutritzsch zur Gesundheitsakademie St. Georg als medizinisches Berufs- und Bildungszentrum.
Das Gebäude wurde 1913 fertiggestellt. Es ist Teil eines Flächendenkmals und verfügt über fünf Regelgeschosse. Das Gebäude wurde letztmalig in den 1970er Jahren grundlegen saniert und mit einem zweigeschossigen Anbau erweitert. Für die beabsichtigte Umnutzung ist das Gebäude grundlegend zu sanieren und innerhalb des bestehenden statischen Systems für den vorgesehenen Zweck umzubauen.
Die vorhandenen technischen und medizintechnischen Anlagen sind geordnet und unter Beachtung des weiteren Klinikbetriebs in angrenzenden Gebäuden und deren Funktionsfähigkeit außer Betrieb zu nehmen.
Die Entwurfsplanung ist im 3. Quartal 2022 abzuschließen.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung, der folgenden im Einzelnen vereinbarten Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalunternehmerleistungen für das Vorhaben "Gesundheitsakademie St. Georg" im Haus 6.
- Objektplanung "Gebäude und Innenräume" gemäß § 33 bis 37 HOAI 2021
"Leistungsphasen 2 bis 9"
- Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 bis 56 HOAI 2021
"Leistungsphasen 2 bis 9" in den nachstehenden Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
6. Förderanlagen
7. nutzungsspezifischen Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Weitere Leistungen:
- Brandschutzplanung, einschl. Beratung, Planung, Ausführung, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehreinsatzpläne, etc.
Die Aufgabe des Generalplaners ist eine sehr gut koordinierte Planung mit einem zentralen Ansprechpartner und alle benötigten Fachplanungen zur organisieren. Die Betriebssicherheit des Klinikums ist stets zu gewährleisten.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 2 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesundheitsakademie St. Georg, Generalplanung Gebäude und Techn. Gebäudeausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RQQW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.