16-UE-21-359 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF20) für die Stadt Uetersen Referenznummer der Bekanntmachung: 16-UE-21-359
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-UE-21-359 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF20) für die Stadt Uetersen
Die Stadt Uetersen beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Los 1 - Fahrgestell + Aufbau LF 20
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Löschgruppenfahrzeug (LF 20) soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Brandbekämpfung und der einfachen technischen Hilfeleistung durchführen.Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Besatzung (1/8) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein sicherer, schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet wird. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden.Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.Im Leistungsverzeichnis besteht die Möglichkeit, zu verschiedenen Positionen "Bemerkungen" einzutragen. Hierbei dürfen jedoch keine Abweichungen zu den Vorgaben des LVs begründet werden. Lediglich das Benennen der angebotenen Fabrikate oder allgemeine Erläuterungen hierzu sind an dieser Stelle zulässig. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Uetersen. Diese wird Vertragspartner. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Los 2 - (Teil-) Beladung LF20 DIN 14530-11:2019-11
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Löschgruppenfahrzeug (LF 20) soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Brandbekämpfung und der einfachen technischen Hilfeleistung durchführen.Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Besatzung (1/8) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein sicherer, schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet wird. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden.Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.Im Leistungsverzeichnis besteht die Möglichkeit, zu verschiedenen Positionen "Bemerkungen" einzutragen. Hierbei dürfen jedoch keine Abweichungen zu den Vorgaben des LVs begründet werden. Lediglich das Benennen der angebotenen Fabrikate oder allgemeine Erläuterungen hierzu sind an dieser Stelle zulässig. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Uetersen. Diese wird Vertragspartner. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell + Aufbau LF 20
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - (Teil-) Beladung LF20 DIN 14530-11:2019-11
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).