Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten Referenznummer der Bekanntmachung: 295/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten
Die Große Kreisstadt Borna beabsichtigt die Umnutzung des Amtsgerichtes einschließ-lich der Nutzungserweiterung durch einen Neubau für eine Berufsfachschule für Pfle-gekräfte mit Betriebskindergarten. Die Fortschreibung der Planung soll in 2022 begin-nen, eine Umsetzung der Baumaßnahmen wird bis 2026 erwartet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) werden nach Planungen der Stadt auf 10,5 Mio. Euro für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und der Erweiterung geschätzt.
Um dem Fachkräftemangel in der Pflege und der steigenden Nachfrage fachübergrei-fender Kompetenzen zu begegnen, soll eine Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten entstehen. Geplant ist die Neuunterbringung der Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten auf dem innerstädtischen Grundstück des ehemals ansässigen Amtsgerichts. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist stadtbildprägend, weshalb die Nachnutzung des Grundstücks aus städtebaulichen Gründen geboten ist. Das benachbarte Polizeirevier wird demnächst ausziehen, sodass an dem gemeinsamen Standort neue Entwicklungsperspektiven entstehen.
Vorhabensort ist das Flurstück 322/3 der Gemarkung Borna. Das zu erhaltende Amtsgericht wird durch die Straße „Am Gericht“ erschlossen, der künftige Neubau auf dem Standort des heutigen Polizeireviers durch die Grimmaer Straße.
Das Vorhaben ist in zwei Teilmaßnahmen gegliedert:
Teilmaßnahme 1 (Amtsgericht): Geplant ist die Neuunterbringung der Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten auf dem innerstädtischen Grundstück des ehemals ansässigen Amtsgerichts. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist stadtbildprägend.
Teilmaßnahme 2 (Betriebskindergarten): Das benachbarte Polizeirevier wird demnächst ausziehen, sodass auf dem Standort ein 3-geschossiger Neubau für 110 KITA-Plätze (80 Kindergartenplätze und 30 Kinderkrippenplätze) entstehen soll, mit einer Nutzung im EG und 1. OG als Betriebskindergarten. Das 3. OG soll der Berufsfachschule dienen. Die Außenlagen der KITA sollen als Einzelspielbereiche mit Sandspielplätzen und Sonnensegel, Rollerstrecken, Spielhäusern, Baumhaus, Balancierstrecke, Trampolin sowie Spielwiese genutzt werden.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 über beide Teilmaßnahmen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Brandschutzkonzept „Amtsgericht“ gemäß AHO Heft 17, LP 3; Brandschutzkonzept „Betriebskindergarten“ gemäß AHO Heft 17, LP 1 bis 3; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 1 bis 3.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LP 4 bis 6; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 4 bis 6
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3, 4, 5 sowie Kriterium „Personalorganisation“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen / Kriterium gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet:
Für die Lose 1 bis 4:
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 72 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 72 Punkten
Höchstpunktzahl 72 von 72 Punkten
Für das Los 5:
Referenzliste (Formblatt 3) - - 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 über beide Teilmaßnahmen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 29. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 6 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 3 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten) beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Teilmaßnahme 1: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Teilmaßnahme 2: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen: (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; LPH 8: Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/ Güteprüfungen
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3, 4, 5 sowie Kriterium „Personalorganisation“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen / Kriterium gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet:
Für die Lose 1 bis 4:
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 72 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 72 Punkten
Höchstpunktzahl: 72 von 72 Punkten
Für das Los 5:
Referenzliste (Formblatt 3) - - 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 6 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 3 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten) beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 29. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3, 4, 5 sowie Kriterium „Personalorganisation“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen / Kriterium gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet:
Für die Lose 1 bis 4:
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 72 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 72 Punkten
Höchstpunktzahl: 72 von 72 Punkten
Für das Los 5:
Referenzliste (Formblatt 3) - - 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 29. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3, 4, 5 sowie Kriterium „Personalorganisation“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen / Kriterium gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet:
Für die Lose 1 bis 4:
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 72 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 72 Punkten
Höchstpunktzahl: 72 von 72 Punkten
Für das Los 5:
Referenzliste (Formblatt 3) - - 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 29. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert.
Freianlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3, 4, 5 sowie Kriterium „Personalorganisation“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen / Kriterium gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet:
Für die Lose 1 bis 4:
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4) - 18 von 72 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 72 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 72 Punkten
Höchstpunktzahl: 72 von 72 Punkten
Für das Los 5:
Referenzliste (Formblatt 3) - - 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten; Projektteam (Formlos) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 29. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unter-zeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-gemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsan-forderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufs-bezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen (Formblatt 2, Punkt C). Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D):
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 3,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 1,0 Mio. Euro (Lose 2 bis 5) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2021 ausgestellt worden sein.
s. Unterlage
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3 bis 5): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen.
Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten sieben Jahre einzureichen. Die Projekte sollen die Anforderungen eines Neubau- oder Sanierungsvorhabens aufweisen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.12.2014, Mindestens ein Projekt Sanierung oder Neubau für die Nutzung einer Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung.
Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Referenz: Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 4, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 2,5 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 300 T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 300 T€ brutto. Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2014
Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Referenz: Neubau oder Erweiterung einer Einrichtung mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 5): Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,5 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 400 T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 400 T€ brutto; Los 5: Leistungsbild Freianlagen, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 500): mindestens 350 T€ brutto
Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2014
Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Projektteam (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 5 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten: Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams. Folgende Leistungsbereiche sind berücksichtigen: Projektleiter; stellv. Projektleiter; Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Objektplanung; Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8). Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeiten im Bedarfsfall. Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix s. Unterlagen.
s. Unterlage bzw. obige Ausführungen
§ 75, Abs. 1 bis 3 VgV
s. Abschnitt II
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 16.05.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 23.05.2022, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Borna, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.