Zweckverband Kriebsteinstalsperre - Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21022_VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kriebstein
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kriebsteintalsperre.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband Kriebsteinstalsperre - Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein
Planungsleistungen für Gebäude und Überdachung sowie Besondere Leistungen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Seebühne Kriebstein
Kriebstein, DE
Aufgabe ist die Planung für zwei Gebäude und der Überdachung der Zuschauerterrasse für das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein, mit den Leistungsbestandteilen Objektplanung, Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept, Bestandsdokumentation und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Abriss des bestehenden Sozialgebäudes. Die Freianlagenplanung ist NICHT Bestandteil dieser Ausschreibung. Dabei sind die zeitgemäßen Erfordernisse des nachhaltigen Bauens zu beachten. Ökologische, Ökonomische und soziale Kriterien sind bei der Planung und Umsetzung des Projektes gleichberechtigt zu berücksichtigen. Wesentliche Ziele sind dabei die Herstellung von Barrierefreiheit, die Erweiterung der Zuschauerkapazität und Schaffung zeitgemäßer Hygienestandards.
Die Planung soll dabei ua. folgende Aspekte berücksichtigen: Umsetzung der Erfordernisse für die Optimierung des Energiebedarfs und eines wirtschaftlichen Betriebs, Umsetzung der gestallten räumlichen Erfordernisse, Herstellung der Barrierefreiheit usw.
Die Seebühne entstand im Jahr 2007 durch den Aufbau einer Tribüne am Ufer der Talsperre Kriebstein. Die nach Norden hin ansteigende natürliche Hangsituation wurde dazu genutzt, die Zuschauertribünen in das Gelände zu integrieren. Die Zuwegung zur Seebühne erfolgt über zwei Eingänge von Westen her. Zum einen über den Bühnenvorplatz unterhalb der Zuschauertribüne und zum anderen oberhalb des Geländes am Sanitär- und Funktionsgebäude, welches zugleich einen Imbiss mit Außengastronomiebereich umfasst. 13 mobile Container dienen momentan den Schaustellern und Nutzern der Seebühne als Umkleide- und Aufenthaltsbereich. Die Seebühne grenzt unmittelbar an die Talsperre Kriebstein, welche als Gewässer 1. Ordnung eingestuft ist, an und ist vom Landschaftsschutzgebiet „Talsperre Kriebstein“ sowie einem FFH- Gebiet umgeben.
Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte (Teilbauvorhaben) gegliedert:
• Abriss (oder Sanierung) des bestehenden und Errichtung eines Sozial- und Sanitärgebäudes für Besucher, Bühnenpersonal und Darsteller als Neubau (Teilvorhaben A)
• Überdachung der Zuschauerterrassen mit einer UV-beständigen textilen Membrane als Wetterschutz (Teilvorhaben B)
• Neuerrichtung von zusätzlichen Sitzplätzen mit integrierten Umkleideräumen und Bühnenzugang (Teilvorhaben C)
Dabei sind ua. folgende Maßnahmen zu beachten:
• Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
• Errichtung von Flachdächern mit Dachbegrünung
• Verminderung des C0² Ausstoßes durch Verringerung von Transportaufwand für Provisorien
• Bau einer Überdachung als Sonnenschutz und Schutz vor leichten Wettereinflüssen
• Umstellung der Beleuchtung/Präsenzmelder auf LED-Technologie
• Schaffung barrierefreier Zugänge und Nutzungseinheiten im Innen- und Außenbereich
• Neubau einer energieeffizienten und klimaneutralen Heizungs- und Warmwasseraufbereitung
Es ist ferner vorgesehen, Kunst am Bau, als Teil der öffentlichen Bauherrenaufgabe mit einem Betrag von ca. 1% der Gesamtbaukosten zu finanzieren.
Für die Umsetzung des Projektes werden Fördermittel des Bundes verwendet. Es wird erwartet, dass das Planungsbüro dem Auftraggeber die für die Beantragung, Auszahlung und Abrechnung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen auf Grundlage der Matrix Eignungsnachweis formal u. inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet und gewichtet werden. Maximal können so 290 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen die aufzufordernde Anzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die Teilnehmer bis zum Erreichen der aufzufordernden Anzahl ausgewählt.
1) Teilnahmeanträge, die nicht form- und fristgerecht, nicht vollständig ausgefüllt oder die mit fehlender Unterschrift eingehen, werden ausgeschlossen. Teilnahmeanträge die nicht das vollumfängliche Leistungsspektrum enthalten, werden ausgeschlossen.
2) Erklärungen gemäß VgV § 48 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 Abs. 1 bis 4 (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug) und GWB § 124 Abs. 1 (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
Teilnahmeanträge mit fehlenden oder unvollständigen Erklärungen werden ausgeschlossen.
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zu erbringen. Gleiches gilt im Falle von Eignungsleihe und Nachauftragnehmern.
3) Erklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung nach §75 Abs. 1 und 3 VgV (s. III.2.1 der Bekanntmachung). Teilnahmeanträge mit fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen werden ausgeschlossen.
4) Erklärung und Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung und der Nachweis zu erbringen. Gleiches gilt für Eignungsleihe und Nachauftragnehmer.
5) Die Auswahl der Bewerber aus den zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Schwerpunkt liegt bei den Referenzprojekten. Die so maximale erreichbare Bewertungszahl beträgt 290 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %).
5.1 Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß VgV § 45 Abs. 1, 2, Wichtung 10 %.
3 Punkte ≥ [Betrag gelöscht] EUR
2 Punkte ≥ [Betrag gelöscht] EUR
1 Punkt ≥ [Betrag gelöscht] EUR
0 Punkte < [Betrag gelöscht] EUR
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte der Einzelbewerber gezählt.
5.2 Bewertung der Anzahl der benannten Referenzen (vergleichbar zum Leistungsbild des zu erteilenden Auftrags - s. Mindeststandard/-anforderungen an Referenzen unter III.1.3) ), Wichtung 40 %
3 Punkte – 3 Referenzen
2 Punkte – 2 Referenzen
1 Punkt – 1 Referenz
0 Punkte – keine Referenz
5.3 Bewertung der erbrachten Leistungsphasen nach HOAI der benannten und zulässigen Referenzen (Erfüllung Mindestanforderung), Wichtung 20 %
3 Punkte – Lph. 2 bis Lph. 8 vollständig für min. 1 Referenz
2 Punkte – mind. 4 aufeinanderfolgende Lph. für 1 min. Referenz
1 Punkt – mind. 3 aufeinanderfolgende Lph. für 1 min. Referenz
0 Punkte – weniger als 3 aufeinanderfolgende Lph. für alle Referenzen
5.4 Bewertung der Herstellungskosten (= Bausumme Brutto der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276) der benannten und zulässigen Referenzen, Wichtung 20 %
3 Punkte ≥ 1,0 Mio. EUR für min. 1 Referenz
2 Punkte ≥ 0,5 Mio. EUR für min. 1 Referenz
1 Punkt ≥ 0,25 Mio. EUR für min. 1 Referenz
0 Punkte < 0,25 Mio. EUR für alle Referenzen
5.5 Erklärung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß VgV § 46 (3), 49 (1), Nachweise von externen Stellen, wie Qualitätszertifikate, Fortbildungsnachweise o. ä., Wichtung 5 %
2 Punkte – regelmäßige Maßnahmen = min. jährlich ab 2022 rückwärts (min. 2)
1 Punkt – unregelmäßige Maßnahmen (nicht jährlich)
0 Punkte – keine Maßnahmen.
Zertifizierungen oder Fortbildungsnachweise sind jeweils gesondert als Anlage zum Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Einordnung in eine Bewertungskategorie erfolgt, wenn alle Mitglieder mindestens die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
5.6 Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung der Arbeitsplätze gemäß VgV § 46 (3),Ausstattungsgrad, Wichtung 5 %
2 Punkte – für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche DV-Ausstattung aller Arbeitsplätze
1 Punkt – Teilausstattung
0 Punkte – keine DV-Ausstattung
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Einordnung in eine Bewertungskategorie erfolgt, wenn alle Mitglieder mindestens die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
6) Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen die zur Angebotsabgabe aufzufordernde Anzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die Teilnehmer bis zum Erreichen der aufzufordernden Anzahl ausgewählt.
Es ist eine stufenweise und teilbaumaßnahmenbezogene Beauftragung beabsichtigt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen und Bauabschnitte. Mit Vertragsschluss ist beabsichtigt, von den im Angebot vereinbarten Leistungen zunächst nur die Leistungsphasen 2 bis 3 (stufenweise Beauftragung) zu übertragen.
Der AG beabsichtigt, die weiteren vereinbarten Leistungen (ab Phase 4) dann abzurufen, wenn die endgültige Entwurfsplanung vorliegt, diese vom AG und ggf. von anderen Stellen gebilligt (genehmigt) wird, die Finanzierung gesichert ist und wenn sonstige zwingende Gründe der Weiterführung der Maßnahme nicht entgegen stehen.
Aus der stufenweisen und abschnittweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen bzw. Bauabschnitte ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Im Rahmen des 2- stufigen Verfahrens gelten die Eignungs- und Ausschlusskriterien unter II.2.9 für die Auswahl geeigneter Bewerber aus den eingereichten Teilnahmeanträgen im Rahmen der 1. Stufe. Für die gewichteten Kriterien können dabei max. 290 Punkte erreicht werden.
Die Zuschlagskriterien unter II.2.5) gelten für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens. Die Bewertung erfolgt je Kriterium mit 0 bis 3 Punkten. Die erreichbare maximale Wertungszahl beträgt 300.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
EINTRAGUNG HANDELSREGISTER:
Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs beizufügen.
WEITERE ANGABEN:
Die Eigenerklärung gem. VgV § 48, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist abzugeben. Fehlende diesbezügliche Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Erklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 mit einer Deckungszusage für Personenschäden in einer geforderter Höhe von 3,0 Mio. EUR, einer Deckungszusage für sonstige Schäden in einer geforderten von Höhe 3,0 Mio. EUR und der Erklärung über die mindestens 2-fache Jahresmaximierung; bei Nichtvorliegen der geforderten Deckungssummen kann der Nachweis durch die Zusage des Versicherungsunternehmens für eine Höherversicherung erbracht werden; im Auftragsfall ist die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied jeweils in voller Höhe bestehen.
2. Erklärung zum allgemeinen und spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß VgV § 45 Abs. 1, 2
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Erklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 mit einer Deckungszusage für Personenschäden in einer geforderter Höhe von 3,0 Mio. EUR, einer Deckungszusage für sonstige Schäden in einer geforderten von Höhe 3,0 Mio. EUR und der Erklärung über die mindestens 2-fache Jahresmaximierung; bei Nichtvorliegen der geforderten Deckungssummen kann der Nachweis durch die Zusage des Versicherungsunternehmens für eine Höherversicherung erbracht werden; im Auftragsfall ist die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied jeweils in voller Höhe bestehen.
1. Eigenerklärung und Präsentation zu Referenzprojekten mit dem Leistungsbild: Sanierung/Errichtung von Gebäuden nach §34 HOAI mit gastronomischem Bestandteil (mind. Pausenversorgung, Cafeteria) im kulturellen oder Bildungs- oder Veranstaltungsbereich im Zeitraum der letzten 5 Jahre, mit Angabe des Werts, der Erbringungszeit und des öffentlichen oder privaten Bauherren. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden sowie zusätzlich aussagefähige Präsentationsunterlagen beizufügen. Bewerbergemeinschaften erbringen die Referenzen gemeinsam (nicht für jedes Mitglied).
2. Erklärung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß VgV § 46 (3), 49 (1), Nachweise von externen Stellen, wie Qualitätszertifikate, Fortbildungsnachweise o. ä.
Zertifizierungen oder Fortbildungsnachweise sind jeweils gesondert in der Anlage nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
3. Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung der Arbeitsplätze gemäß VgV § 46 (3),Ausstattungsgrad
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern abzugeben.
4. Eigenerklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (Eigenerklärung) sowie die entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zusätzlich ist durch den Nachauftragnehmer die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
5. Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Eigenerklärung) sowie die entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zusätzlich ist die Eignung dieser Unternehmen gem. der Auftragsbekanntmachung und Teilnahmeunterlagen mit den verlangten Informationen und Unterlagen nachzuweisen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Zusätzlich ist durch das in Anspruch genommene Unternehmen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber/Bieter oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach Maßgabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlage mittels Eigenerklärungen und der geforderten Unterlagen nachweisen, soweit sich der Bewerber/Bieter auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft.
6. Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
7. Erklärung, über das Bestehen von rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Der Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers nach §46 Abs. 2 VgV verneinen, wenn er feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, für die vorgesehenen Nachunternehmer und Unternehmen, welche in Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden sollen, weitere Erklärungen, Unterlagen und Nachweise, anzufordern, welche dessen Eignung nach Maßgabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlage sowie zur Erlaubnis zur Berufsausübung nachweisen.
Mindestanforderung an Referenzprojekte: Leistungsbild: Sanierung/Errichtung von Gebäuden nach §34 HOAI mit gastronomischem Bestandteil (mind. Pausenversorgung, Cafeteria) im kulturellen oder Bildungs- oder Veranstaltungsbereich im Zeitraum der letzten 5 Jahre
§ 75 Abs. 2 und 3 VgV
Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Vorliegen Eigenerklärungen des Bewerbers, jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, jedes anderen Unternehmens (Nachauftragnehmer, Eignungsleihe) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist möglich. In diesem Fall ist eine entsprechende von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
- dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß VgV § 48 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied mit rechtskräftiger Unterschrift einzureichen, zusätzlich ist der Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung durch jedes Mitglieds einzureichen. Die Eignungsnachweise sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
2. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (Eigenerklärung) sowie die entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zusätzlich ist durch den Nachauftragnehmer die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen.
3. Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Eigenerklärung) sowie die entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zusätzlich ist die Eignung dieser Unternehmen gem. der Auftragsbekanntmachung und Teilnahmeunterlagen mit den verlangten Informationen und Unterlagen nachzuweisen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Zusätzlich ist durch das in Anspruch genommene Unternehmen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB einzureichen.
4. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber/Bieter oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach Maßgabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlage mittels Eigenerklärungen und der geforderten Unterlagen nachweisen, soweit sich der Bewerber/Bieter auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, für die vorgesehenen Nachunternehmer und Unternehmen, welche in Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden sollen, weitere Erklärungen, Unterlagen und Nachweise, anzufordern, welche dessen Eignung nach Maßgabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlage sowie zur Erlaubnis zur Berufsausübung nachweisen.
6. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7. Alternativ zu den separaten Eigenerklärungen, welche Anlage zum Bewerbungsbogenformular sind, und Nachweisen, ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) möglich. In dieser müssen dann die im Teilnahmeantragsformular bzw. der Auftragsbekanntmachung gestellten Mindestanforderungen erfüllt werden und sämtliche geforderten Angaben enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich nach §50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung der EEE sämtliche geforderten Unterlagen jederzeit im Rahmen des Vergabeverfahrens nachzufordern.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
9. Bewerber-/Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte und Informationen sind ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Sie sind so rechtzeitig zu stellen, dass eine rechtzeitige Beantwortung durch die Vergabestelle und deren Berücksichtigung durch die Bewerber/Bieter möglich ist. Das ist i.d.R. der Fall, wenn die Frage spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs-/Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingeht. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
10. Das komplette Verfahren wird über alle Stufen ausschließlich über die eVergabeplattform www.eVergabe.de durchgeführt. Auch die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und Auftraggeber/Verfahrensbetreuung erfolgt über diese Plattform. Angeforderte Unterlagen im Rahmen des Verfahrens sind vollständig und grundsätzlich elektronisch auf der og. eVergabeplattform einzustellen/abzugeben. Laden Bieter die Unterlagen anonym herunter, müssen sie sich regelmäßig selbständig über mögliche Änderungen o. Anpassungen informieren. Informationen zu technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Das Einreichen der Teilnahmeanträge und Angebote per Telefax, E-Mail od. über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig (Ausschlussgrund).
11. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über des vollständig auszufüllende und zu unterzeichnende Teilnahmeantragsformular inkl. der als Anlage bereit gestellten Formularunterlagen als Eigenerklärung, die um die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Die Formularunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Werden diese auf Anforderung nicht fristgereicht nachgeliefert, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Anlagen zum Teilnahmeantrag sowie zum Angebot dürfen max. 40 MB nicht überschreiten.
12. Hinweis zum Zuschlagskriterium Preis unter II.2.5): Die Honorarzone wird hierbei durch den Auftraggeber vorgegeben. Die Höhe der weiteren zutreffenden Honorarbestandteile wird dem Wettbewerb unterstellt.
13. Die Angabe zur Angebotsbindefrist unter IV.2.6) ist als unverbindliche erste Orientierungsangabe zu verstehen. Aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten während des Verhandlungsverfahrens kann eine letztliche verbindliche Angabe zur Angebotsbindefrist erst mit Aufforderung zur Angebotsabgabe der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erfolgen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).