Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: VMS Tram-Train
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen
Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen zum Einsatz im Großraum Chemnitz sowie deren Instandhaltung in einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkstatt über mindestens 16 Jahre.
Chemnitz
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen. Vorgesehen ist der Abschluss von drei Verträgen mit einem künftigen Auftragnehmer (Hersteller):
1. Liefervertrag über max. 46 Fahrzeuge;
2. Instandhaltungsvertrag über die vom Hersteller gelieferten Fahrzeuge;
3. Nutzungsvertrag über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werkstattanlage.
Weitere Einzelheiten sind der Auftragsbekanntmachung vom 08.12.2020 (ABl.-Nr. 2020/S 239-591871) sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe Abschnitt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung vom 08.12.2020 (ABl.-Nr. 2020/S 239-591871). Weitere Einzelheiten zu den Liefer- und Verlängerungsoptionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angaben zu Zuschlagskriterien in Abschnitt II.2.5) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den Angaben in der Auftragsbekanntmachung vom 08.12.2020. Die Angaben in dieser Bekanntmachung konnten im elektronischen Bekanntmachungsformular nicht entsprechend den Angaben in den Beschaffungsunterlagen eingetragen werden. Im Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien gemäß Abschnitt II.2.5) der Auftragsbekanntmachung vom 08.12.2020 angewendet.
2) Der Auftragswert in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) ermittelt sich aus dem Auftragswert für den Liefervertrag sowie dem Auftragswert für den Instandhaltungsvertrag über die Laufzeit des Instandhaltungsvertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.