Dienstleistungen zur Klinischen Chemie und Immunologie für die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-kiel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Klinischen Chemie und Immunologie für die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
Im Städtischen Krankenhaus Kiel arbeiten rund 2.000 Mitarbeiter*innen täglich Hand in Hand für Ihre Gesundheit. Das Ziel ist dabei Ihnen zu jedem Zeitpunkt Ihres Klinikaufenthalts die bestmöglichste Behandlung garantieren zu können.
Hier werden jährlich 26.000 stationäre und 46.000 ambulante Patient*innen versorgt.
Das Zentrallaboratorium wurde als eines der ersten Krankenhauslaboratorien Deutschlands erstmalig 2000 akkreditiert sowie mehrfach reakkrediert und arbeitet streng nach der Akkreditierungsnormen DIN EN 15189.
Der Auftraggeber strebt einen höchstmöglichen Automations- und Konsolidierungsgrad mit optimierter Personalbindung im gesamtanalytischen Ablauf an. Neben der Bereitstellung der Analysesysteme erwartet das Zentrallabor eine kontinuierliche Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Einführung und Implementierung sowie Durchführung regelmäßiger Technologie-Updates bei Verfügbarkeit neuer Analysesysteme, neuer Parameter oder verbesserter Automationskomponenten.
Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung, Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung von Analyseautomaten inkl. Lieferung der benötigten Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien für die Bereiche Klinische Chemie und Immunologie über eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. In diesen Bereichen werden ca. 930.000 Analysen im Jahr erbracht.
Das Vorhalten von Back-Up-Systemen ist zwingend erforderlich.
der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung.
— Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Weitere Kriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Bescheinigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht]EUR je Schadensfall für Sachschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur Abschlussbereitschaft bei Zuschlag. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
-Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über entsprechende Analyse-Systeme und Diagnostika verfügt, die in mindestens 3 vergleichbaren Krankenhäusern im Routinebetrieb eingesetzt werden.
-Angaben, ob der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.
-Nachweis über die Erfüllung dieser Erfordernis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per Email an die genannte Kontaktstelle bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 8Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf
jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de