Angelburger Str. 15, TGA-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 245/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24931
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angelburger Str. 15, TGA-Planung
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgendes Projekt:
Die Stadt Flensburg hat das knapp 500 m² große Grundstück Angelburger Str. Anfang 2022 erworben und sieht die Modernisierung und Instandsetzung nach den Regularien der Städtebauförderung vor. Aufgrund des Gebäudezustands ist mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblichem Umfang zu rechnen. Die Förderungsmöglichkeit aus Städtebauförderung besteht, da der Gebäudekomplex in den Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Westliche Altstadt als Anlage mit hohem Modernisierungsbedarf eingestuft wurde.
Die Angelburger Str. 15 folgt dem baulichen Schema der Kaufmannshöfe. Der Auftrag umfasst das Vorderhaus mit vorderem Massivgebäude und zwei nach Norden anschließende, konstruktiv getrennte Ständerbauten sowie zwei an den dreigliedrigen Vorderbau anschließende, in der Höhe abgestaffelte Seitenflügel.
Angelburger Str. 15 24937 Flensburg
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgendes Projekt:
Die Stadt Flensburg hat das knapp 500 m² große Grundstück Angelburger Str. Anfang 2022 erworben und sieht die Modernisierung und Instandsetzung nach den Regularien der Städtebauförderung vor. Aufgrund des Gebäudezustands ist mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblichem Umfang zu rechnen. Die Förderungsmöglichkeit aus Städtebauförderung besteht, da der Gebäudekomplex in den Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Westliche Altstadt als Anlage mit hohem Modernisierungsbedarf eingestuft wurde.
Die Angelburger Str. 15 folgt dem baulichen Schema der Kaufmannshöfe. Der Auftrag umfasst das Vorderhaus mit vorderem Massivgebäude und zwei nach Norden anschließende, konstruktiv getrennte Ständerbauten sowie zwei an den dreigliedrigen Vorderbau anschließende, in der Höhe abgestaffelte Seitenflügel. Aufgrund längeren Gebäudeleerstands und Vernachlässigung ist der Kaufmannshof ist einem sehr schlechten Zustand. Durch den fortlaufenden Verfall der Bausubstanz
12.04.2022
mussten die nicht standsicheren Gebäude zwischenzeitlich mit statischen Baubehelfen gesichert werden.
Das Haus besitzt in seiner Gesamtheit eine außerordentlich hohe denkmalpflegerische Bedeutung für die Stadt Flensburg und steht unter Denkmalschutz. Der vordere Teil des Vorderhauses stammt vermutlich aus einer Zeit vor 1551 und unterstreicht damit die besondere bauhistorische Bedeutung des Kaufmannshofes. Es handelt sich um das zweitälteste datierte Bürgerhaus der südlichen Altstadt und das älteste Fachwerkshaus des Quartiers. Der Hofcharakter ist gut erhalten. Zu vergeben sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 3-9 gem. § 55 HOAI 2021 als Stufenvertrag für die Modernisierung und Instandsetzung der Angelburger Straße 15 nach den Regularien des Städtebauförderrechts. Um im Rahmen der schleswig-holsteinischen Städtebauförderung Finanzierungsmittel für die Herrichtung der Angelburger Straße 15 einwerben zu können, sind in Leistungsphase 3 (1. Stufe) zunächst die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Antragsunterlagen zu erarbeiten. Eine Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung prüft die grundsätzliche Machbarkeit und Förderfähigkeit des Projekts und bildet die Grundlage des qualifizierten Fördermittelantrages für die Modernisierungsmaßnahme zur Einreichung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Die Erarbeitung der Leistungsphasen 4-7 (2. Stufe) und 8-9 (3. Stufe) erfolgt nach positiver Mitteleinsatzentscheidung des Landes. Ein Anspruch des Auftragnehmers der 1. Stufe auf Übertragung weiterer Stufen besteht nicht.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber bildet eine Rangliste auf Grundlage der angegebenen Punkteverteilung für die unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 vorgesehenen Eignungskriterien. Bewerber*innen mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (min.3, max. 5 Bewerber*innen) Bei gleich qualifizierten Bewerber*innen entscheidet das Los.
Die Leistung wird als Stufenvertrag vergeben. Der volle Leistungsumfang kommt nur zum tragen, wenn ein positiver Zuwendungsbescheid durch Zuschussgeber erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach § 45 (4) VgV
2. das Bestehen von Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 4 VgV.
Bewertung: Bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR wird die volle Punktzahl erreicht. Ein geringerer Umsatz führt zu entsprechend weniger Punkten.
Max. zu erreichende Punkte 75.
Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
1. Eigenerklärung der Bieter*innen über die Anzahl der beschäftigten Fachplaner*innen für die Erbringung von Leistungen in den letzten 3 Jahren gemäß § 46 (3) VgV.
Bewertung: Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 5 Fachplaner*innen wird die volle Punktzahl erreicht. Eine geringere Anzahl führt zu entsprechend weniger Punkten.
Max. zu erreichende Punkte 45.
2. Eigenerklärung der Bieter*innen über die Berufserfahrung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung.
Bewertung: Bei einer Berufserfahrung von 15 Jahren wird die volle Punktzahl erreicht. Eine Berufserfahrung von mindestens 7 Jahren führt zur Hälfte der möglichen Punkte.
Max. zu erreichende Punkte 30.
3. Eigenerklärung der Bieter*innen über max. drei in den letzten 10 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Denkmalsanierungen und weisen einen ähnlichen Komplexitätsgrad oder ein ähnliches Bauvolumen (Fläche, Kosten) auf.
Bewertung: Bei drei Referenzprojekten für die Lph. 1 bis 9 mit Gesamtkosten von jeweils mindestens 3 Mio.EUR wird die volle Punktzahl erreicht. Bei weniger Referenzen entsprechend weniger.
Max. zu erreichende Punkte 180.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBRQNQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de