Sanierung Kunsthalle zu Kiel - Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gem. §§ 49 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kunsthalle-kiel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av186fe5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av186fe5
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kunsthalle zu Kiel - Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gem. §§ 49 ff. HOAI
In den Leistungen zum ausschreibungsgegenständlichen Teilobjekt 1 soll die Sanierung der Kunsthalle zu Kiel erfolgen. Hier gilt es die bestehenden funktionellen Defizite zu beseitigen und die Kunsthalle zu Kiel zukunftsfähig zu machen
Eckdaten der Kunsthalle zu Kiel:
• 2.000 m² Ausstellungsfläche mit etwa 1.200 Gemälden, 300 Skulpturen, 40.000 grafische Werke, Fotografie und Videokunst
• BGF ca. 8.100 m²
• Innerstädtische prominente Lage nahe dem Schlossgarten und der Kieler Förde
Hinsichtlich der Baukosten wird aktuell von 22,848 Mio. € brutto (KG 300+400) ausgegangen.
Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung (d. h. Mitte Juni) begonnen werden.
Die bauliche Fertigstellung der Sanierung ist Anfang/Mitte 2026 geplant.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Kunsthalle zu Kiel,
Düsternbrooker Weg 1,
24105 Kiel.
Die Kunsthalle zu Kiel ist eine für Schleswig-Holstein und darüber hinaus einzigartige Einrichtung in besonderer Lage an der Kieler Förde. Das Haus zeichnet sich durch mehrere historisch gewachsene Funktionen und dem Denkmalschutz aus: Es ist Museum mit eigener Sammlung, eine Ausstellungshalle mit reger Sonderausstellungstätigkeit und beherbergt zusätzlich unter eigener Leitung die Antikensammlung.
Eckdaten der Kunsthalle zu Kiel:
• größtes Tageslichtmuseum der Landeshauptstadt Kiel mit einer Grundstücksfläche von rund 6.000 m²
• 2.000 m² Ausstellungsfläche mit etwa 1.200 Gemälden, 300 Skulpturen, 40.000 grafische Werke, Fotografie und Videokunst
• BGF ca. 8.100 m²
• Innerstädtische prominente Lage nahe dem Schlossgarten und der Kieler Förde
In den Leistungen zum Teilobjekt 1 soll die Sanierung der Kunsthalle zu Kiel erfolgen. Hier gilt es die bestehenden funktionellen Defizite zu beseitigen und die Kunsthalle zu Kiel zukunftsfähig zu machen. Nachfolgendes Maßnahmen sind u.a. im Zuge der Sanierung umzusetzen:
- Klimastabilität und Tageslichtregulation (Herstellen kontrollierter klimatischer Bedingungen nach anerkannten Museumsstandards)
- Sicherheit und Arbeitsschutz (Umsetzung Kunst- und Kulturgutschutz nach VdS 3511 – Sicherungsrichtlinien für Museen und Ausstellungshäuser; Arbeitsschutz)
- Flächenmanagement (Straffung und Neustrukturierung innerhalb der Gebäudekubatur)
- Barrierefreiheit (Beheben struktureller Mängel, Umsetzung zusätzlicher Anforderungen)
- Brandschutz (Umsetzung zusätzlicher Anforderungen, Harmonisierung Brandschutz und Sicherheit)
- Fassadensanierung (Sanierung der Natursteinfassade des Altbaus)
- Möblierung (Anpassung an Umstrukturierungen)
- Attraktivierung der Kunsthalle zu Kiel mit einer Verlegung und Neugestaltung des Cafébereichs
In einem Teilprojekt 2 Soll ein Neubau einer Depotfläche erfolgen. Derzeit werden realisierungsvarianten geprüft. Das Depot ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Kunsthalle wird für die Sanierung bis Q2/2024 freigezogen. Eine Sanierung im Betrieb ist nicht vorgesehen.
Für die Sanierung der Kunsthalle zu Kiel sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß Leistungsbild.
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 4 gemäß Leistungsbild.
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 5 gemäß Leistungsbild.
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 6 gemäß Leistungsbild.
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI, hier insbesondere:
- Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Lph. 4),
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Lph. 8).
Die Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen, Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers gemäß Formblatt A1,
- Eigenerklärung (soweit erforderlich), der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt, und Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen gemäß Formblatt A2.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist jeweils das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt A3,
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, sowie von [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (siehe Formblatt A6). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren (seit 01.01.2019) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume) vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftraggegenstandes (Neubau oder Sanierung, Aussagen zum Denkmalschutz), des Projektvolumens, des Leistungsumfangs (Leistungsphasen) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber – gemäß Formblatt A5.
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
- mindestend 1 Referenzprojekt, das hinsichtlich Projektvolumen (Projektkosten (KG 300+400) i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto) vergleichbar ist und
- mindestend 1 Referenzprojekt, das die Planung und Realisierung eines denkmalgeschützten Einzeldenkmals zum Gegenstand hatte.
Hinweis: Die beiden o. g. Mindestanforderungen können auch durch 1 Referenzprojekt erfüllt werden.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch über die Vergabeplattform AUMASS
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien; entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de