12-KSP-22-047, Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Brandschutzvorhang Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-047
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-047, Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Brandschutzvorhang
Der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg beabsichtigt die Beschaffung eines Feuerschutzvorhanges - beschichtet, im Alarmfall selbstschließend, vertikale Einbaulage und Schließrichtung - für die Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Einbau eines automatischen textilen Feuerschutzabschlusses.
System mit folgenden Eigenschaften und Nachweisen: CE-Kennzeichen mit Leistungserklärung nach EU-BauPVO
u.a.
- Schutzziel / Zeitklasse: EW 90 (Reduzierung der Wärmestrahlung)
- Kompensierende Maßnahmen: Raumabschluss mit Begrenzung des Strahlungsdurchtritts
- Lichte B x Abrolllänge: 6060mm x 2450 m
- Montagehöhe: 2740 mm
- Systembreite: 6060 mm
- Lichte Höhe: 2450 mm
- Gewebeart / Brandklasse: Fibreseal EW 90
Der Einbauort befindet sich im 1. OG.
Nähere Angaben zum Beschaffungsgegenstand und des entsprechenden Zubehörs entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Der Bauzeitenplan wird informativ beigelegt. Voraussichtlicher Beginn der Ausführung gem. VOB/B § 5.2 im 3. Quartal 2022.
Der genaue Montagebeginn wird rechtzeitig vom Auftraggeber bekanntgegeben, der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung mit der Ausführung zu beginnen.
Das BV befindet sich unter der Adresse Grund- und Gemeinschaftsschule Quellental, Richard-Köhn-Straße 75, 25421 Pinneberg. Es handelt sich um ein mit mehreren kleineren Schulgebäuden bebautes Grundstück an einer zweispurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB23, Abfahrt Pinneberg-Süd. Im Zuge des BV wird ein zweigeschossiges Ersatzgebäude in Holzmassivbauweise für mehrere Schulpavillons errichtet.
Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Schülern von ca. 5 bis 16 Jahren befindet sich während der Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an Anlieferzeiten, Sicherheit im Umfeld der Baustelle etc.
Das Baugrundstück kann außerhalb der Schulzeiten im Zeitraum der Angebotserstellung besichtigt werden. Ein Termin kann mit dem Planungsteam über die Zentrale Vergabestelle Kreis Pinneberg vereinbart werden.
Bei der Ausführung der Leistungen sind die einschlägigen Normen, Richtlinien, Merkblätter etc. in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Erklärung über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Nachweise zu den Produkteigenschaften
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60 Kalendertagen, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA, usw.) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 14 Abs. 6 VOB/A EU, Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts Wegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabge zulässig.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes der Stadt Pinneberg. Dieser wird Vertragspartner.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).