Rekonstruktion Berggasthof Oybin sowie Errichtung einer Förderanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 575001.1201900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kurort Oybin
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oybin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rekonstruktion Berggasthof Oybin sowie Errichtung einer Förderanlage
Die Gem. Oybin beabsichtigt als Erbbauberechtigte die Rekonstruktuon und San. des Berggasthofs Oybin und die Errichtung einer Förderanlage zur Versorgung des Berggasthofs und der Zuführung von Gästen. Zu diesem Zwecke wurde in 2020 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die neben der Aufbereitung der Bestandssituation die Vorbehandlung mit Behörden, Variantenbetrachtungen sowie ein Konzept zur techn. Gebäudeausrüstung umfasste. In diesem Zusammenhang wurde darüber hinaus ein gastronom. Konzept für die Wiederinbetriebnahme des Berggasthofes inkl. tangierender Fachplanungen in die Machbarkeitsstudie integriert. Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme (KG 200 - 700) wird gemäß Machbarkeitsstudie auf rund 11,8 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn vorauss. 09/2025 und den Nutzungsbeginn bzw. die Inbetriebnahme über beide Objekte zu 12/2027 vor. Bei dem BV handelt es sich um ein Fördervorhaben. Für die planerische Entw. des Standortes ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um nachfolgend beschriebene Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben vertraut sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Pkt. 2, weiterführende Angaben sind der Anl. A zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Bei dem Obj. 1 (Berggasthof) handelt es sich um eine freistehende denkmalgeschützte Gaststätte mit 1- bzw. 2– geschossigem Gaststättenbereich und Veranda. Das Gebäude ist z. T. mehrgeschossig unterkellert. ET ist die Große Kreisstadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau. Erbbauberechtiger ist Gem. Oybin, Freiligrathstraße 8, 02797 Kurort Oybin. Die ersten baulichen Unterlagen datieren die Errichtung der Veranda auf 1887. Die (inzwischen abgebrochene) Hofüberdachung und späterer Sanitärraum stammen von 1891. Ein dreigeschossiger Kelleranbau wurde 1893 errichtet und mit einem eingeschossigen Neubau als weiterem Gastraum auf der Plateauebene Gemeinschaftsplatz ergänzt.
1990 wurde eine Gutachterliche Stellungnahme zum baulichen Zustand der Berggaststatte Oybin zur Beweissicherung des Zustandes vor Abschluss eines Erbbaupachtvertrages von Hans-Uwe Rein - Architekt VFA, 5340 Bad Honnef / Rhondorf verfasst. Der Verfasser attestiert einen erheblichen Reparaturstau. 2017 erstellte die Immobilienbewertung Knut Hiller-Schleehuber, Ludwigstr. 4, 02763 Zittau eine Gutachterliche Stellungnahme/Zustandsbewertung/Bestandsanalyse. Diese bestätigte die Aussagen der vorangegangenen, seit 1991 wurden keine wesentlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Der Erhalt der Substanz ist gefährdet. Ein Maßnahmenplan zum Erhalt der baulichen Anlage in derzeitiger Form und Nutzung ist beigefugt. Das Obj. 2 umfasst die Errichtung einer Förderanlage einschl. der Berücksichtigung der Errichtung von Tal- und Bergstation sowie einer Sanitäranlage auf dem Oybin. Heute existiert bereits eine Seilbahn mit Talstation. Die Seilbahn fährt in den Berggasthof ein. Ein Erhalt der bestehenden Seilbahn ist nicht möglich. Der Rückbau der Anlagen ist im Rahmen der Leistungen zum Obj. 2 zu berücksichtigen. Die baul. Anlage des Berggasthofes (Obj. 1) soll umfassend denkmalgerecht saniert werden, Schaden an der Substanz nachhaltig beseitigt und der abgebrochene Gebäudeteil der Hofüberdachung wiederhergestellt werden. Die Maßn. umfasst die bedarfsgerechte Erneuerung der techn. Gebäudeausrüstung. Konkrete Ausführungen sind den Anlagen zu entnehmen. Projektsprache ist deutsch.
Objektplanung
Oybin, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner, - denkmalpflegerische Zielstellung. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3; - Planungsleistungen „Plattformlift“. Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 über die Leistungsphasen 1 bis 3, Honorarzone II (Anrechenbare Kosten KG 460: [Betrag gelöscht] Euro netto). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 5; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 7; - Planungs-leistungen „Plattformlift“. Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 über die Leistungsphasen 4 bis 9, Honorarzone II. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Tragwerksplanung
Oybin, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (optionale Beauftragung, verpflichtend anzubieten). - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Oybin, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 und 5)
Oybin, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsan-spruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszu-führen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 6) i. V. Leistungen der Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI (Gruppe 7)
Oybin, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 43 Abs. 1 bis 3 (1) HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 sowie Anlage 12.1 zum § 43 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI sowie die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 43 Abs. 1 bis 3 (1) HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 sowie Anlage 12.1 zum § 43 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Freianlagen
Oybin, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI (Innenräume / Ausstattung)
Oybin, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3), die Einzelreferenz sowie das geforderte Kriterium zur Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Für die Lose 1 bis 4: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Sanierung […]“ (Formblatt 4.1) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 5: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau […]“ (Formblatt 4.2) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 6: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 54 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz „Neubau oder Erweiterung […]“ (Formblatt 4.3) 18 von 54 Punkten. Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Für das Los 7: Organisation des Projektteams (Formlos) 18 von 36 Punkten; Referenzliste (Formblatt 3) 18 von 36 Punkten. Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 28. KW 2022 möglich. Die Bieter werden hierzu gesondert informiert. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unter-zeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-gemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsan-forderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufs-bezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 4 sowie Los 6 und Los 7 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens: Los 1: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 2,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, Los 2: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden,
Los 3: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 0,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, Los 4: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 0,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, Los 5: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, Los 6: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 0,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, Los 7: 3,0 Mio. Euro für Personenschäden, 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2021 ausgestellt worden sein.
Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2021 ausgestellt worden sein.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3 und 4.1 bis 4.3): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenz-leistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen.
Aufgrund der Spezifika der Aufgabenstellung werden die Anforderung nicht für alle Lose gleich definiert. Für alle Lose gilt: 1. Organisation des Projektteams (formlos)
Der Auftraggeber wertet die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 7 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten: - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams. Folgende Leistungsbereiche sind insbesondere zu berück-sichtigen: - Projektleiter; - stellv. Projektleiter; - Vorgabe Projektleiter/stellv. Projektleiter: Nachweis zum Abschluss eines geeigneten Architektur- bzw. Ingenieurstudiums; Berufserfahrung Projektleiter mindestens 10 Jahre, Berufserfahrung stellv. Projektleiter; Benennung von je drei Referenzen mit Angabe Ansprechpartner, Leistungsum-fang sowie Kostenfeststellung; Darstellung ggf. vorhandener weiterführender Qualifikationen. - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeiten im Bedarfsfall. - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, sie ist jedoch auf maximal acht Seiten zu begrenzen. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: siehe Vergabeunterlage. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.2. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3). Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten acht Jahre einzu-reichen. Projekte sind aus den Bereichen Sanierung, Umbau und/oder Neubau bzw. Erweiterung vorzutragen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); - erbrachte Leistungen/Leistungsphasen gemäß HOAI; - anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung; - Einsatz von Fördermitteln. Als Mindestanforderung über alle Lose gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014. Als weitere Mindestanforderung für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 gilt: - Gesamtbaukosten (KG 200 bis KG 500) je über mind. 3,0 Mio. Euro brutto (Kostenfeststellung). Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und ent-sprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Den Ausführungen können zur Information weitere Anlagen beigelegt werden, diese werden jedoch in der Bewertung nicht herangezogen. Für die Lose 1 bis 4 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: 3. Referenz: Sanierung mit ver-gleichbaren Anforderungen und Komplexität (Formblatt 4.1). Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 4, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) pro Los nachvollziehbar erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 2,5 Mio. € brutto (Kostenfeststellung). Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 2,5 Mio. € brutto (Kostenfeststellung) Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 410 bis 430): mindestens 500 T€ brutto (Kostenfeststellung) Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 440 und 450): mindestens 250 T€ brutto (Kostenfeststellung). Als Mindestanforderung wird definiert: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014. Das Formblatt 4.1 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4.1 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Los 5 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: 4. Referenz: Neubau einer Förderanlage mit vergleichbaren Anforderungen und Komplexität (Formblatt 4.2). Der Auftraggeber fordert von den Bietern im Los 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) pro Los nachvollziehbar erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 5: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 6, mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Angabe der Anrechenbaren Kosten (KG 460) nach Kostenberechnung und Kosten-feststellung. Als Mindestanforderung wird definiert: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014; - Personentransportanlage für mehr als 20 Personen. Das Formblatt 4.2 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunkt-zahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4.2 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Los 6 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: 5. Referenz: Neubau oder Erweiterung einer Außenanlage mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4.3). Der Auftraggeber fordert von den Bietern im Los 6, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschrie-benen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) pro Los nachvollziehbar erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 6: Leistungen der Freianlagenplanung, mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 500): mindestens 300 T€ brutto. Als Mindestanforderung wird definiert: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014. Das Formblatt 4.3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4.3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- Referenzliste des Unternehmens: Als Mindestanforderung über alle Lose gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014
- Als weitere Mindestanforderung für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 gilt: - Gesamtbaukosten (KG 200 bis KG 500) je über mind. 3,0 Mio. Euro brutto (Kostenfeststellung)
- Für die Lose 1 bis 4 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: Referenz: Sanierung mit vergleichbaren Anforderungen und Komplexität (Formblatt 4.1): Als
Mindestanforderung wird definiert: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014
- Für das Los 5 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: Referenz: Neubau einer Förderanlage mit vergleichbaren Anforderungen und Komplexität (Formblatt 4.2):
Als Mindestanforderung wird definiert: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014; - Personentransportanlage für mehr als 20 Personen
- Für das Los 6 ist im Weiteren als Einzelreferenz vorzulegen: Referenz: Neubau oder Erweiterung einer Außenanlage mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität
(Formblatt 4.3): Als Mindestanforderung wird definiert: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.03.2014
§ 75, Abs. 1 bis 3 VgV
s. Abschnitt II
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de
Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 13.05.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahme-antrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 20.05.2022, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Oybin, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.