Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergeb-nisse Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/656
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergeb-nisse
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen beabsichtigt die Aktualisie-rung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedli-che Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der La-serscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermess-punkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Leipzig
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Leipzig, 1.367 km²)
Torgau
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Leipzig, 1.815 km²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung von Bietern, Teilnehmern von Bietergemeinschaften und Unterauf-tragnehmern erfolgt gemäß § 122 GWB:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Außerdem ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB zu erklä-ren. Dazu sind die nachstehend aufgeführten Anlagen 1 bis 4 oder ggf. die Einheitliche Europä-ische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot einzureichen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist unter Verwendung der Anlage 1 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes einzureichen
- den bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate);
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes einzureichen
- der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung;
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes anzugeben
- die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren,
- die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes aufzulisten / einzureichen
- jeweils drei bestätigte Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers für die durch den jeweiligen Beteiligten gemäß Angebot zu erbringenden Leistungsanteile. Es werden nur Referenzschreiben für nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossene Projekte akzeptiert. Der Projektbeginn selbst kann dabei auch vor dem 1. Januar 2020 gelegen haben. Aus den Referenzen muss Folgendes hervorgehen
o Auftraggeber
o Angabe des Projektzeitraums (von – bis)
o Angabe der konkreten Fläche des Projektes in km², die > / = 1.000 km² sein muss [Referenzen von Unterauftragnehmern, welche ausschließlich die Referenz- / Kon-trollobjektmessung und die damit verbundenen Nachweise (vgl. Punkt 4.4.8) aus-führen, müssen keine Projektfläche enthalten]
o Angaben zu den erbrachten Leistungen, dabei müssen diese den hier ausgeschrie-benen Leistungen (vgl. Punkt 4) entsprechen
o Angaben zur Qualität der erbrachten Leistungen
o Angaben zum Typ des Laserscanners
o Aussage, ob das Projekt zur Zufriedenheit des jeweiligen Auftraggebers erbracht wurde;
b) vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen
- die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten Beschäftigten des Bie-ters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unter-nehmen sind – mit Angabe der Firma und Zuweisung zur vorgesehenen Tätigkeit im Pro-jekt entsprechend Punkt 4 der Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.