Containeranmietung Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdelsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24782
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buedelsdorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Containeranmietung

Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anmierung einer Containeranlage als temporäre Flüchtlingsunterkunft

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

Stadt Büdelsdorf Am Markt 1 24782 Büdelsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zwingend notwendige Dringlichkeitsbeschaffung in Form der Anmietung einer Containeranlage als temporäre Flüchtlingsunterkunft

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die seit Anfang März unplanbar erfolgenden Zuweisungen von Flüchtlingen aus der Ukraine stellen die Stadt vor erhebliche Probleme bei der Unterbringung. Obwohl sich zahlreiche BürgerInnen zur Bereitstellung von Wohnräumen und Wohnungen bereit erklärten und etliche Flüchtlinge somit privat unterkommen konnten, reichen die von der Stadt angemieteten Wohnungen nicht aus, um den unvorhergesehenen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken. Übergangsweise musste die Unterbringung von 21 Flüchtlingen bereits in einem Hotel erfolgen. Darüber hinaus ist eine Sporthalle für den laufenden Betrieb gesperrt und als "Erstaufnahme" eingerichtet worden.

Da jederzeit mit der Zuweisung größerer Kontingente von Flüchtlingen zu rechnen ist, die vorhandenen Unterkünfte jedoch für eine angemessene Unterbringung absolut nicht ausreichen würden, wurde im Interesse einer schnellstmöglichen Herstellung von Unterbringungskapazitäten entschieden, wie bereits 2015 erneut eine Containeranlage in der Usedomstraße auf Mietbasis aufstellen zu lassen.

Bei der Fa. FAGSI waren noch Restbestände zu bekommen, die allerdings eine unverzügliche Entscheidung erforderte, da bereits mehrere Interessenten vorhanden waren. Eine Nachfrage bei SANI ergeb, dass dort keinerlei Lagerbestände mehr vorhanden sind.

Wegen der besonderen Dringlichkeit der Beschaffung erfolgte keine formale Ausschreibung. Der Bürgermeister hat über die Anmietung nach § 55 Abs 4 GO SH am 17.03.22 im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden. Die Stadtvertretung hat diese Entscheidung in ihrer Sitzung am 24.03.22 nachträglich genehmigt. Für die im Rahmen der Anmietung 2022 anfallenden außerplanmäßigen Mietkosten besteht eine Deckung im laufenden Haushalt (s. Deckungsvorschlag vom 17.03.22).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 003/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Containranmietung für temporäre Unterbringung von Flüchtlingen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y02RQH0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2022

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