Containeranmietung Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdelsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24782
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buedelsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranmietung
Anmierung einer Containeranlage als temporäre Flüchtlingsunterkunft
Stadt Büdelsdorf Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Zwingend notwendige Dringlichkeitsbeschaffung in Form der Anmietung einer Containeranlage als temporäre Flüchtlingsunterkunft
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die seit Anfang März unplanbar erfolgenden Zuweisungen von Flüchtlingen aus der Ukraine stellen die Stadt vor erhebliche Probleme bei der Unterbringung. Obwohl sich zahlreiche BürgerInnen zur Bereitstellung von Wohnräumen und Wohnungen bereit erklärten und etliche Flüchtlinge somit privat unterkommen konnten, reichen die von der Stadt angemieteten Wohnungen nicht aus, um den unvorhergesehenen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken. Übergangsweise musste die Unterbringung von 21 Flüchtlingen bereits in einem Hotel erfolgen. Darüber hinaus ist eine Sporthalle für den laufenden Betrieb gesperrt und als "Erstaufnahme" eingerichtet worden.
Da jederzeit mit der Zuweisung größerer Kontingente von Flüchtlingen zu rechnen ist, die vorhandenen Unterkünfte jedoch für eine angemessene Unterbringung absolut nicht ausreichen würden, wurde im Interesse einer schnellstmöglichen Herstellung von Unterbringungskapazitäten entschieden, wie bereits 2015 erneut eine Containeranlage in der Usedomstraße auf Mietbasis aufstellen zu lassen.
Bei der Fa. FAGSI waren noch Restbestände zu bekommen, die allerdings eine unverzügliche Entscheidung erforderte, da bereits mehrere Interessenten vorhanden waren. Eine Nachfrage bei SANI ergeb, dass dort keinerlei Lagerbestände mehr vorhanden sind.
Wegen der besonderen Dringlichkeit der Beschaffung erfolgte keine formale Ausschreibung. Der Bürgermeister hat über die Anmietung nach § 55 Abs 4 GO SH am 17.03.22 im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden. Die Stadtvertretung hat diese Entscheidung in ihrer Sitzung am 24.03.22 nachträglich genehmigt. Für die im Rahmen der Anmietung 2022 anfallenden außerplanmäßigen Mietkosten besteht eine Deckung im laufenden Haushalt (s. Deckungsvorschlag vom 17.03.22).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Containranmietung für temporäre Unterbringung von Flüchtlingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y02RQH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de