Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 055-141292)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023 (zu den Ausnahmen siehe VI.3.). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 268 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 003, 007, 056, 074, 113 (WNK 04 bis 09) und 159 (WNK 03 und 04) in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe II.2.4 des jeweiligen Fachloses).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung in Ziff. 4 des jeweiligen Fachloses.
2) Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 001, 002, 020, 023, 024, 025, 026, 041, 043, 052, 055, 056, 060, 061, 067, 068, 080, 082, 083, 086, 089, 091, 092, 099, 101, 102, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 121, 122, 126, 129, 134, 142, 148, 150, 155, 158, 163, 166, 183, 184, 186, 188, 195, 198, 201, 220, 230, 240, 241 und 261 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2023) bereits ab dem 1. September 2022 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 28 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmer zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
3) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG sowie das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf). Details siehe Vergabeunterlagen.
4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe) und das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung in Ziff. 4 des jeweiligen Fachloses.
2) Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 001, 002, 020, 023, 024, 025, 026, 041, 043, 052, 055, 056, 060, 061, 067, 068, 080, 082, 083, 086, 089, 091, 092, 099, 101, 102, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 121, 122, 126, 129, 134, 142, 148, 150, 155, 158, 163, 166, 183, 184, 186, 188, 195, 198, 201, 220, 230, 240, 241 und 261 können abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2023) bereits ab dem 1. September 2022 beginnen. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen kann daher bis zu 28 Monate betragen. Bei Zuschlagserteilung hat die IKK classic das Recht, den pharmazeutischen Unternehmer zu fragen, ob er einen früheren Vertragsbeginn anbietet. Die IKK classic wird einem vorzeitigen Vertragsbeginn in dem Fall, dass mehrere Rabattvertragspartner in einem Fachlos vorhanden sind, nur zustimmen, wenn ein einheitlicher Vertragsbeginn für alle Rabattvertragspartner möglich ist.
3) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG sowie das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf). Details siehe Vergabeunterlagen.
4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe) und das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Ergänzend zu den bisherigen Anforderungen soll das Bieterformular VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) bereits mit dem Angebot eingereicht werden, andernfalls ist es spätestens auf Nachforderung der IKK classic zwingend vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular VII von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Details siehe Vergabeunterlagen.