Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P167-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 1
Die Komplexmaßnahme Ausbau Zschochersche Straße und Karl-Heine-Straße erfolgt für die Zschochersche Straße vom Verkehrsknoten Adler bis Erich-Zeigner-Allee und für die Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis zur Kolbestraße. Darin mit eingeschlossen ist die Untersuchung zur Umgestaltung aller Knoten entlang der beiden Hauptverkehrsstraßen sowie der Knoten Felsenkeller.
Die Planungsleistungen wurden in zwei Losen vergeben:
Los 1 – Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenbau LP 1-6
Los 2 – Objektplanung und technische Ausrüstung Schienenverkehrsanlagen LP 1-6
Die Straßenbaukosten werden mit ca. 12,4 Mio. Euro geschätzt. Die Vorplanung soll im Dezember 2023 abgeschlossen werden.
Hier wird über die erfolgte Vergabe der Planungsleistungen im Los 1 informiert.
Leipzig-Plagwitz, DE
Es wurde beabsichtigt, die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen zu vergeben (Leistungsstufe I):
• Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1+2 nach § 47 HOAI
und besondere Leistungen
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
• Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3-6 nach § 47 HOAI 2013
und besondere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).