Oberschule Antonienstr. 24, Los 4.37 Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00210
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Antonienstr. 24, Los 4.37 Förderanlagen
Los 4.37 Förderanlagen, 04229 Leipzig
Leipzig
1 Stk Aufzug Tragfähigkeit 1000kg behindertengerecht, 13 Personen, Fahrkorbtiefe 2100mm, Fahrkorbbreite 1100mm, Durchladung ja, Förderhöhe 15,41m, 6 Haltestellen, requenzgeregelter Treibscheibenantrieb im Schachtkopf integriert
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17fd4136c7d-31c792bac6b8a9b9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17fd4136c7d-31c792bac6b8a9b9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17fd4136c7d-31c792bac6b8a9b9
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).