Wärmeversorgungsanlagen (22E00002 - 21840117 PR Westerland / Grundsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00002 - 21840117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen (22E00002 - 21840117 PR Westerland / Grundsanierung)
Für das in ca. 1902 ursprünglich als Amtsgericht errichteten und heute als Polizeidienststelle genutzten Hauptgebäudes im Kirchenweg 21 in 25980 Westerland/ Sylt sind Grundinstandsetzung-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen geplant. Der Altbauteil des Gebäudes steht voll umfänglich unter Denkmalschutz. Es ist für die anstehenden Baumaßnahmen vollständig geräumt. Zukünftig werden 3 Geschosse (UG, EG u. OG) vorwiegend als Verwaltungsgebäude genutzt. Das Dachgeschoss wird anteilig als RLT-Zentrale ausgewiesen, der Rest des Dachgeschosses ist ungenutzt.
25980 Westerland / Sylt
Wärmeversorgungsanlagen
Auszuführende Leistungen im Wesentlichen:
Das Gebäude wird für den Polizeidienst hergerichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Sole/Wasser-Wärmepumpe, ca. 88 kW Leistung. Die Erdwärmesonden wurden bereits errichtet. Die Gebäudeheizung erfolgt über eine Fußbodenheizung, welche teilweise durch Heizkörper ergänzt wird. Einige Räume erhalten aus Denkmalschutzgründen ausschließlich Heizkörper. Weiterhin wird die RLT und die Warmwasserbereitung über die Wärmepumpe versorgt. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral. Bereichsweise werden sogenannte Frischwasserstationen errichtet. Die Heizzentrale befindet sich um Untergeschoss des Gebäudes und ist über eine Außentreppe zu erreichen. Durch das Gewerk GA wird im Technikraum Heizung, UG, ein Schaltschrank für die MSR-Technik Heizung und Sanitär errichtet. Das Gewerk GA versorgt von hier aus alle Komponenten der Heizung mit Steuerleitungen und mit "Leistungs-Strom". Die Busleitungen werden parallel mit den Heizungsleitungen verlegt.
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/ Anwendung
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung
Arbeitsstättenrichtlinien
Unfallverhütungsvorschriften
DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18336, Abdichtungsarbeiten
DIN 18380, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18421, Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
DIN 18386, Gebäudeautomation
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18340, Trockenbauarbeiten
DIN 18360, Metallbauarbeiten
DIN 18364, Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18338, Dachdeckungsarbeiten
DIN 18451, Gerüstarbeiten
DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen –
DIN 18195, Abdichtungen von Bauwerken
DIN 4140, Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen ...
MLAR_2020-09-03: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen für das Land Schleswig-Holstein VV TB SH, Ausgabe April 2021
sowie den allgemein anerkannten Technischen Regeln.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Leistungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten gemäß den Vorgaben des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Die Referenzen sind vom Auftraggeber mit Stempel/Unterschrift zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen (22E00002 - 21840117 PR Westerland / Grundsanierung)
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist
eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]