Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 034C Tischlerarbeiten Innenausbau Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00646
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 034C Tischlerarbeiten Innenausbau
Los 034C Tischlerarbeiten Innenausbau, 04315 Leipzig
Leipzig
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Wandverkleidungen, Brüstungskanä-len, Innen-Fensterbrettern, Ausbau-Elementen und Möbeln im Gymnasium (GYM): - 1.915 m² Wandverkleidung normal oder schwer entflammbar oder nicht brennbar, teilweise akustisch wirksame Perforation, Unterkonstruktion, Revisionstüren, Dämmung, - 680 lfm Brüstungskanal mit Fensterbrett, teilweise perforiert, Holzwerkstoffe - 65 lfm wandstehende Bänke, Holzwerkstoffe unterschiedlicher Bauteilqualitäten, - 28 Korpusmöbel, Holzwerkstoffe unterschiedlicher Bauteilqualitäten, - 42 Bänke, 12 Sitze, 26 Tische, 8 Pulte, Stahl- und Holzbaustoffen, boden- oder wandmontiert, - 18 St. Anlehnbügel, Stahl, - 100 St. Garderobenhaken
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 034C Tischlerarbeiten Innenausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).