19O40237_04 Zwinger Dresden, Bogengalerie L und Pavillon G - Gerüstarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
19O40237_04 Zwinger Dresden, Bogengalerie L und Pavillon G - Gerüstarbeiten
NV_04 19O40237 Gerüstarbeiten
Zwinger Dresden,
Ostra Allee in 01067 Dresden
Gerüstbauarbeiten Französischer Pavillon
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
4.NV Gerüstarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ort: Dresden
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sib.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zwinger Dresden
Ostra-Allee
01067 Dresden
Umbauten des Gerüsts
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Zahlreiche Umbauten am Gerüst für Versetz- und Restaurierungsarbeiten. Umbauten im Zuge von bautechnologischen Änderungen und zusätzliche Sciherugns- und Abbrucharbeiten im Bereich der Fassade Marmorsaal und Gemäldegalerie Alte Meister
Aufgrund der gewerkespezifischen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen des Auftragnehmers stehen, ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht wirtschaftlich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Die Leistungen waren zum Zeitpuntk der Ausschreibung nicht erkennbar, da die Änderungen von Bauabläufen erst während des Baugeschehens notwendig wurden (entspricht §22 EU VOB/A Abs. Pkt. 1,2,3)