Stadt Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Programmbetreuung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenfriedersdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement
Ehrenfriedersdorf - Programmbegleitung und Quartiersmanagement für das Projekt „B 95 als [E]-Motor“ im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.
Ehrenfriedersdorf, DE
Programmbegleitung und Quartiersmanagement für das Projekt „B 95 als [E]-Motor“ im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Die Stadt Ehrenfriedersdorf ist dem Projektaufruf des Bundes vom 22.07.2021 gefolgt und hat im September 2021 einen Projektantrag zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung mit dem Fokus auf die Bundesstraße B 95 als zentrale Entwicklungsachse der Stadt eingereicht. Als "Motor" für Ehrenfriedersdorf soll die B 95 in den Fokus gerückt hat und deren Potenziale und Chancen beleuchtet werden. Die enge Verzahnung zwischen Wohn- und Gewerbestandorten, Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur sowie von Kultur, Freizeit und Tourismus stellt dabei eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Konzentriert soll die Innenentwicklung durch eine Person (Stadtkümmerer/ Quartiersmanager) aktiv begleitet und koordiniert werden als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Gewerbe und den Anliegern sowie Eigentümern der Grundstücke. Mit der Unterstützung des Stadtkümmerers sollen 95 Ideen und Projekte entwickelt werden, die die B 95 und die umliegenden Quartiere als attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandort herausheben. Die Flächen- und Raumpotenziale entlang der gesamten Tallage sollen untersucht, entwickelt und vermarktet werden.
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich der Kündigung aus wichtigem Grund). Die Laufzeit ist durch die Vorgaben des Fördermittelgebers vorgeschrieben. Das Projekt endet am 31.08.2025, im Nachgang ist noch ein gewisser Zeitraum für die Endabrechnung zu berücksichtigen (max. 3 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Angaben zur Identität:
Name, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens.
2)
Wirksame Gründung:
Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zu gesamtschuldernischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).
3)
Erlaubnis zur Berufsausübung:
Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
4)
Das Unternehmen darf nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig sein. Das Unternehmen ist nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage, die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Unternehmen unterwirft sich einer jährlichen Prüfung der Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer solchen unterliegt. Die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten besitzen die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit.
5)
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht):
Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
6)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren: gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder gem. §21 Abs.1 AEntG oder gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB). Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist (ggf. Angabe), hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund zugleich die geschäftliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 158 Nr. 4 BauGB beeinträchtigt, erfolgt ein Ausschluss.
7)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
8)
Neben Einzelunternehmen sind Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1)
Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3)
Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4)
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu:
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von
[Betrag gelöscht] EUR,
für sonstige Schäden von
[Betrag gelöscht] EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1)
Geeignete Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2)
Eignungsleihe:
Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3)
Unterauftragsvergabe:
Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4)
Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen werden Referenzen für Quartiersmanagement und Programmbetreuung gefordert, mit nachfolgenden Anforderungen:
A) Abschluss der Leistungserbringung nach dem 31.12.2012 - Mindestforderung / Teilnahmebedingung.
B) Umsetzung Quartiersmanagement mit regelmäßiger Vor-Ort-Präsenz auf Basis von Gebietsförderprogrammen des Bundes oder des Landes Sachsen - 2 Referenzen - Mindestforderung / Teilnahmebedingung.
C) Etablierung und Umsetzung eines Verfügungsfonds - 2 Referenzen - Mindestforderung / Teilnahmebedingung.
D) Fördermittelbuchhaltung und-abwicklung in Förderprogrammen des Bundes oder des Landes Sachsen mit Fördervolumen min. 0,3 Mio. Euro brutto - 2 Referenzen - Mindestforderung / Teilnahmebedingung.
Es sind Kenntnisse in der Stadtplanung/Stadtentwicklung sowie in der Gemeinwesenarbeit hinsichtlich der Aktivierung der Bewohnerschaft erforderlich. Es ist ein Studienabschluss nachzuweisen auf dem Gebiet der Stadt- und Raumplanung, Architektur, Stadtentwicklung, Projektsteuerung/ Projektmanagement oder vergleichbar.
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich digital zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung;
2)
E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bewerbungen können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen;
3)
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4)
Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5)
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);
6)
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7)
Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
8)
Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9)
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, vorbehaltlich der Bestätigung der Fördermittel. Sollte zum Zeitpunkt des der Beauftragung noch kein Förderbescheid oder die Bestätigung des unschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns vorliegen, beginnt der Leistungszeitraum entsprechend später. Der Auftraggeber ist arbeitet bestrebt auf den zeitnahen Erhalt des Förderbescheids hin.
10)
Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt:
Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Projektskizze mit Plänen und Texten, Vertragsentwurf.
11)
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Vertragsentwurf unterzeichnet (Dieser wird mit Beauftragung final ausgefertigt, es sind, bis auf die Unterzeichnung, keine Änderungen/ Eintragungen vorzunehmen),
b) Anlage „Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung“,
c) Antragsbogen unterzeichnet, ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, einschl. darin enthaltenes Honorarblatt,
d) Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.
12)
Der Auftraggeber behält sich vor optional vor, eine persönliche Angebotspräsentation durchzuführen. Organisatorische Einzelheiten werden nach Eingang der Angebote bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um eine verifizierende Präsentation zur Überprüfung der schriftlichen, vollständigen und wertungsfähigen Angebote. Ein Nachschieben von wertungsrelevanten Angaben zu den Zuschlagskriterien ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.