Öffentlicher Auftrag über Personenbeförderungsleistungen für als Gesamtleistung zu vergebende ÖPNV-Linien (Linienbündel Süd) im Kreis Ostholstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-oh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Auftrag über Personenbeförderungsleistungen für als Gesamtleistung zu vergebende ÖPNV-Linien (Linienbündel Süd) im Kreis Ostholstein
Der Auftrag betrifft die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Süd des Kreises Ostholstein ab 11.12.2022 für 8 Jahre.
Kreis Ostholstein
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen als Gesamtleistung im Kreis Ostholstein, Linienbündel Süd, ab 11.12.2022, auf folgenden Linien:
5812 Süd Gronenberg – Pönitz
5813 Süd Haffkrug – Scharbeutz – Pönitz
5814 Süd Gronenberg – Timmendorfer Strand
5910 Süd Ahrensbök – Cashagen – Böbs – Ahrensbök
5910A Süd ALFA Ahrensbök – Cashagen – Böbs – Ahrensbök
5911 Süd Ahrensbök – Gnissau – Ahrensbök
5911A Süd ALFA Ahrensbök – Gnissau – Ahrensbök
5912 Süd Ahrensbök – Stockelsdorf – Lübeck
5920 Süd Ratekau – Niendorf
5920A Süd ALFA Ratekau – Niendorf
5940 Süd Ahrensbök – Malkendorf – Bad Schartau
5950 Süd Ratekau – Pansdorf – Hemmelsdorf – Niendorf
5951 Süd Lübeck – Pansdorf – Timmendorfer Strand – Haffkrug
5954 Süd Dissau – Krumbeck – Curau – Eckhorst – Stockelsdorf
5955 Süd Luschendorf – Pansdorf
5970 Süd Eutin/Neustadt/Sarau – Ratekau.
Umfang der Leistungserbringung: 1.116.400 Fahrplan ohne Anmeldeerfordernis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 28.02.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ergänzung zu III.2.2):
Es wird von der in § 4 Absatz 2 Satz 4 VGSH in Bezug genommenen Ermächtigung des Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 Gebrauch gemacht und einem neuen Betreiber im Falle eines Betreiberwechsels auferlegt, die zuvor zur Erbringung der Leistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die diesen zuvor gewährt wurden. Die für die entsprechende Verpflichtung relevanten repräsentativen Tarifverträge sind der aktuellen Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 3. Juni 2020 zu entnehmen (siehe GVOBl. Schl.-H. v. 25.6.2020 - ab S. 305 LVO ReprTVVO).
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden. Weiter hat der Bieter zu erklären, dass er dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzender Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
A)
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem VGSH ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrages. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind. Die hierfür relevanten und zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
B)
Im Fall eines Betreiberwechsels hat der neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html