Winterdienst auf Geh-/Rad- und Überwegen, Verkehrsinseln, Bushaltestellen sowie Winterdienstersatzvornahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1042-00027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf Geh-/Rad- und Überwegen, Verkehrsinseln, Bushaltestellen sowie Winterdienstersatzvornahmen
Eigenverantwortlicher territorialer Winterdienst auf Geh-, Rad- und Überwegen, Verkehrsinseln, Bushaltestellen sowie
Winterdienstersatzvornahmen für das Straßen- und Tiefbauamt
Gebiet Nord
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden
Gebiet Nord (35.594,66 m²)
Leistungszeitraum vom 01.11.2022 - 31.03.2023 (1 Winterperiode).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Winterperiode, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2026.
Gebiet West 1
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden
Gebiet West 1 (27.929,63 m²)
Leistungszeitraum vom 01.11.2022 - 31.03.2023 (1 Winterperiode).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Winterperiode, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2026.
Gebiet West 2
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden
Gebiet West 2 (32.846,03m²)
Leistungszeitraum vom 01.11.2022 - 31.03.2023 (1 Winterperiode).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Winterperiode, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung
-Erklärung das keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen: A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß §123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB. Wenn Ausschlussgründe vorliegen ist anzugeben, welche
selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen wurden.
-Erklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Personenschäden: 1.500.000,00€ je Schadensfall / Sach- und Vermögensschäden: 500.000,00€ je Schadensfall)
-Mindestens 2 Referenzangaben zu erbrachten Lieferungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzenangaben müssen enthalten: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber/Empfänger, Leistungszeitraum, Auftragswert
- Erklärung zu Arbeitskräften
- Eigenerklärung Nachunternehmer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]