Schulamt - Support- und Pflegeleistungen IT Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2022-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen-stellenangebote/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen.htmlml
Abschnitt II: Gegenstand
Schulamt - Support- und Pflegeleistungen IT
Support- und Pflegeleistungen Informationstechnik an den 3 kreiseigenen Schulen:
Detlefsengymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium und Steinburg-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung
Detlefsengymnasium Glückstadt
Dänenkamp 5
25348 Glückstadt
(04124/91640)
Sophie-Scholl-Gymnasium
Am Lehmwohld 41
25524 Itzehoe
(04821/75021)
Steinburg-Schule Itzehoe
Einhardstraße 39 und Juliengardeweg 13 (Außenstelle)
25524 Itzehoe
(04821/73790)
Gegenstand der Ausschreibung sind die im beiliegenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Support- und Pflegeleistungen für die Informationstechnik an den drei kreiseigenen Schulen (Detlefsengymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium und Steinburg-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Pflicht zur Erbringung der Leistung beginnt mit dem 01.09.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das
Handelsregister behalten wir uns vor
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare
Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Diese wäre auf Verlangen
durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den
Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise
von Ihnen zu verlangen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten
Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen
nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
nicht älter als ein Jahr,
— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder
gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach
§ 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom
Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten
Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf
Verlangen vorzunehmen.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den
Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise gefordert
— mindestens 3 Referenzen über vom Bieter in den letzten 4 Jahren erbrachte
Support- und Pflegeleistungen für die Informationstechnik an Schulen
— Vor Auftragserteilung hat der erfolgreiche Bieter den Nachweis über die
Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter/innen vorzulegen
— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den
Auftragsunterlagen nachzuweisen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach
§ 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland