16-III-21-016; Rück-Neubau des Geschwister Scholl Hauses Uetersen, Planungsleist. LPH 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 16-III-21-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]78
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-III-21-016; Rück-Neubau des Geschwister Scholl Hauses Uetersen, Planungsleist. LPH 1-3
Architekten-Ingenieurleistung zu den Leistungsphasen 1-3 für den Rück-Neubau Geschwister Scholl Haus in Uetersen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Uetersen überlegt aufgrund des hohen Platzbedarfes und den Schwierigkeiten mit dem Brandschutz am bestehenden Gebäude einen multifunktionalen Neubau zu erstellen.Dabei soll in mehreren Bauabschnitten der Neubau erstellt werden und der Rückbau des Bestandgebäudes vollzogen werden. Der Neubau soll für unterschiedliche Zwecke genutzt werden: - Hausaufgabenhilfe- Schultheater- Klassen für Förderunterricht- Räume für die Stadtjugendpflege- Gruppenräume für das Förderzentrum- Konferenzräume für das Förderzentrum- Büro- und Beratungsräume für das Förderzentrum- Computerräume- Büro und Beratungsräume der Berufsvorbereitung- Klassenräume für die türkische Schule- Räume für die Nachmittagsbetreuung- Räume für zwei KindergartengruppenDer Platzbedarf wird auf 3500m² geschätzt, zuzüglich 500m² für Nebenräume.Für das Außengelände wird ein Platzbedarf von ca. 3000m² angenommen. Außerdem sollen mindestens 30 Stellplätzen für PKW vorgesehen werden.Diese Maßnahme soll bis zur Genehmigungsplanung (LPH 3) geplant werden. Die Baubeschreibung und alle zur Verfügung gestelleten Unterlagen wurden vom Auftraggeber Stadt Uetersen, Fachdienst III Planen/ Bauen (Auftraggeber) erstellt und sind bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 10.01.2022 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
siehe Leistungsbeschreibung.
Optional kann danach eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-8 beauftragt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Brande Hörnerkirchen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).