offener, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Ortszentrum" (gem. RPW vom 31. Januar 2013)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flintbek
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24220
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flintbek.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
offener, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Ortszentrum" (gem. RPW vom 31. Januar 2013)
Die Gemeinde Flintbek wurde 2014 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (mittlerweile Sozialer Zusammenhalt) aufgenommen. Als Schlüsselmaßnahme der städtebaulichen Neuausrichtung soll für einen Großteil des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“ ein städtebaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Ziel ist die Erlangung von qualitätsvollen Entwürfen für die Neugestaltung des Ortszentrums.
Im Plangebiet befand sich zentral, gegenüber dem Bahnhof gelegen, ein famila-Markt, der im ersten Quartal 2021 zurückgebaut wurde. Dadurch wird eine Nachnutzung der entstandenen Brachfläche erforderlich, um das große Grundstück städtebaulich neu zu integrieren und nutzbar zu machen.
Dem Areal kommt im Sanierungsgebiet eine Schlüsselposition zu, was auch im Rahmen der „Zukunftswerkstatt Flintbek 2030“ deutlich herausgestellt wurde.
Die Neuentwicklung des Areals verfolgt die Integration verschiedener Nutzungen zu einem neuen Ortsmittelpunkt am Bahnhof mit hoher städtebaulich-freiraumplanerischer Qualität. Vorgesehen ist die Ausbildung eines zentralen Wohnquartiers, dass verschiedene Zielgruppen anspricht, beispielsweise Familien mit Kindern und Senioren. Ziel ist eine Nutzungsmischung die durch gastronomische und gewerbliche Angebote erreicht wird. Ebenfalls ist eine Anlaufstelle als Dorfgemeinschaftszentrum für wechselnde kulturelle Angebote und Veranstaltungen gewünscht.
Zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten ist die Ausbildung eines zentralen Platzes als Ort für Begegnung, Aufenthalt und Austausch sowie Veranstaltungen gefordert. Dieser soll multifunktional nutzbar sein und durch Teilraumausbildung unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Vorgesehen sind Sitzgruppen, Spielmöglichkeiten und ein Raumangebot zur Durchführung eines Wochenmarktes.
Weiteres wesentliches Element zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der gewünschten Durchgrünung ist die Aufwertung durch ein an den Bestand anknüpfenden Grünzug, der wichtige Wegeverbindungen zwischen Rathaus, dem projektierten ZOB und dem neuen Nahversorgungsstandort aufgreift.
Bei der Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen soll im Sinne der von der Gemeinde angestrebten Mobilitätswende für den Fuß- und Radverkehr sowie dem ÖPNV gegenüber dem Autoverkehr eine zukunftsorientierte Erschließung entwickelt werden. Die Barrierefreiheit ist in diesem Kontext ein zentraler Baustein.
Ziel ist es, im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ein nachhaltiges, abgestimmtes Entwicklungs- und Siedlungskonzept zu erhalten, das als Grundlage für die im Anschluss durchzuführende Rahmenplanung geeignet ist.
Es wird ein europaweiter, offener, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/-innen und/oder Stadtplanern/-innen und Landschaftsarchitekten/-innen ausgelobt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von ArchitektenInnen /StadtplanerInnen (federführend) und LandschaftsarchitektInnen wird zwingend vorgeschrieben. Diese kann auch bürointern erfolgen. Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistung:
- termingerechte Abgabe
- Leistungs- und Programmerfüllung
Städtebauliches Gesamtkonzept:
- Strukturelle Leitidee: Einfügen in das städtebauliche Umfeld
- Maßstäblichkeit der Bebauung
- Verteilung der Baumassen und Dichte
Erschließungs- und Freiraumkonzept:
- Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Erschließungskonzepts
- Verknüpfungen der Nutzungen durch ein sinnvolles Wegenetz
- Qualität des Freiraumkonzepts, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten
- Wahl der Gestaltungselemente
- Einbindung vorhandener Grünstrukturen
Die Wettbewerbssumme wird auf 40.000,00 € (netto, zuzüglich 19% MwSt) festgesetzt und in Form von Preisgeldern ausgeschüttet:
Die Preissummen betragen:
1. Preis: 20.000 €
2. Preis: 12.000 €
3. Preis: 8.000 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche*n Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Fachberater*innen sind zugelassen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.
Weitere Bearbeitung
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den/die 1. Preisträger*in mit der weiteren Be-arbeitung des Entwurfs zur städtebaulichen Rahmenplanung und zur Flächenplanung/Bauleitplanung gem. § 19 HOAI zu beauftragen.
Ebenfalls beabsichtigt die Ausloberin freiraumplanerische Leistungen zur Außenanlagen- und Platzgestaltung gem. § 39 (3) Ziff. 2 – 5 HOAI zu vergeben, sofern aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitete Teilbereiche einer Umsetzung zugeführt werden können.
Die Beauftragungen erfolgen,
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegenden Aufga-ben als Fördermaßnahmen des Städtebauförderungsprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ realisiert werden sollen und können
• soweit die Verfassenden, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten
• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erbracht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen der Verfassenden bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert realisiert wird.
Die teilnehmenden Büros verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen.
Terminschiene:
Anmeldung 11.04.2022 - 17.05.2022
Rückfragen 11.04.2022 - 08.05.2022
Abgabe 02.09.2022
Preisgericht Oktober 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfah-ren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de