Ausstattung Ambulanzgebäude, Los MT 07 - Fachhandelslos Referenznummer der Bekanntmachung: 028 22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Ambulanzgebäude, Los MT 07 - Fachhandelslos
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Ausstattung Ambulanzgebäude
Los MT 07 - Fachhandelslos
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Ambulanzgebäude - Haus 61
Ausstattung Ambulanzgebäude, Los MT 07 - Fachhandelslos,
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung von:
18 St. Gerätenormschienen (diverse Längen)
16 St. ISO-Modulwagen
1 St. Notfallwagen
14 St. Untersuchungsliegen
6 St. Pflegesessel
13 St. OP-Drehsessel
20 St. Sichtschutzelemente
30 St. Kompaktflowmeter
13 St. Instrumententische
9 St. OP-Auftritte
12 St. Schalenständer
9 St. Hakenwagen
17 St. Abfallwagen
4 St. Nervenstimulatoren
4 St. Blutsperregeräte
2 St. Kolposkope
5 St. Chirurgiesauger
1 St. Wickeltisch
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflicht-
versicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögens-
schäden, Vorlage Kopie)
1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und
§ 124 GWB
(Anlage)
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an.
Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RGUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).