Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 - Neufahrzeuge - Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2022 - ASF
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kecl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 - Neufahrzeuge -
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter (Nutzvolumen ca. 22 m³), Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für MGB gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut mit Einschränkungen eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz; Konformität nach DIN EN 30745.
Glauchau, DE
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter (Nutzvolumen ca. 22 m³), Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und vollautomatischer Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bzw. manueller Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz; Konformität nach DIN EN 30745.
- Fahrgestell Basisfahrzeug: zGM 26.000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzeption, Radformel 6x2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1.350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. EURO-6-Norm mit ca. 260 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU)).
- Aufbausammelbehälter: Nutzvolumen ca. 22 m³, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Ladewerk, Sicherheitseinrichtungen und kameragestützte Laderaumüberwachung nach DIN EN 1501-1+A1, vollautomatische Zentralschmieranlage mit gesonderten Schmierkreisläufen (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
- Schüttung: geteilter Lifter mit zwei Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
Die Abfallsammelfahrzeuge sind vom Finalhersteller in baugleicher Konfiguration zu fertigen bzw. zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU): 1. Angaben zum Bewerber / Bieter, 2. Angaben zum / zu den gesetzlichen Vertreter*innen bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen, zur Personengesellschaft, zum Einzelunternehmen, 3. Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls für das Verfahren zutreffend, 4. Zwingend und fakultative Ausschlussgründe (z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlungen, Verurteilung nach StGB), jeweils für den Bieter und falls zutreffend, für benannte Nachunternehmer und für jeden einzelnen Bieter der Bietergemeinschaf, 5. Zusätzliche Erklärungen / Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB - Angaben zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung, 6. Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis, 7. Kopie der Eintragung in das Berufsregister oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU): 1. Der Jahresumsatz des Bewerbers / Bieters über gleichwertige Aufträge in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, 2. Zusätzliche Erklärungen / Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr.2 GWB - Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, 3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung während der Auftragserfüllung mit folgenden Deckungssummen: für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU): 1. Der Bewerber / Bieter hat Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten drei Jahre vorzulegen (Leistungen für die Auftraggeberin gelten ohne Angaben als Referenz). 2. Der Bewerber / Bieter hat Auskunft über den Kundendienst, insbesondere über den am Sitz der Auftraggeberin verfügbaren Werkskundendienst (Service-Kapazität, Kostenstruktur, Arbeitswerte und Servicepauschale je Einsatz, Verfügbarkeit, Verzeichnis der Service-Werkstätten) und über ein flächendeckendes Servicenetz im Freistaat Sachsen und den angrenzenden Bundesländer zu erteilen. 3. Zusätzliche Erklärungen / Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB - Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
DIN EN 1501-1+A1 in Verbindung mit der Auflistung - Gesetze, Vorschriften, Normen - unter Punkt 3.3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen in den VU sind besonders zu beachten und in der Auftragsdokumentation nachzuweisen. Die Produktprüfung und -zertifizierung mit CE-Kennzeichnung und DGUV Test-Zeichen ist gesondert nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Abschnitt I. 1) der Bekanntmachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen, Aufklärungen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang bei oben genannter Kontaktstelle) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten (die Hinweise zur Angebotsbearbeitung in den VU sind maßgeblich und unabdinglich). Mündliche Kommunikation ist unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zum Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Aufklärungen, Konkretisierungen bzw. Änderungen und Ergänzungen sind bzw. werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Auf das Verfahren finden die §§ 160 ff GWB Anwendung. Eine Korrektur des Ergebnisses des Vergabeverfahrens kann erreicht werden, wenn insbesondere ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten zuständigen Vergabekammer fristgerecht beantragt und durch die Auftraggeberin / Vergabestelle ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin / Vergabestelle die erfolglosen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat und die Sperrfrist nach § 134 Abs. 2 GWB abgelaufen ist. Schlussfolgernd ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, sofern ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung Auftraggeberin / Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), ein Nachprüfungsverfahren gestellt wurde. Ferner weisen wir darauf hin, dass der Bewerber / Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der zuständigen Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, bereits in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB auf eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw. -stellen eindeutig kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber / Bieter an die zuständige Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.