Software und IT-Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software und IT-Zubehör
Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über Software und IT-Zubehör, aufgeteilt in folgende Lose:
- Los 1 Standard-Software
- Los 2 IT-Kleinteile Hardware
- Los 3 Netzwerkkabel
- Los 4 Headsets
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die jeweiligen losspezifischen Preisblätter, Produktlisten und Rahmenvertragsentwürfe verwiesen (Teile C und D der Vergabeunterlagen) sowie die jeweils einschlägigen, in den Rahmenverträgen in Bezug genommenen EVB-IT AGB.
Los 1 - Standard-Software
Los 1 - Standard-Software
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.06.2022 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.05.2026.
Los 2 - IT-Kleinteile Hardware
Los 2 - IT-Kleinteile Hardware
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.06.2022 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.05.2026.
Los 3 - Netzwerkkabel
Los 3 - Netzwerkkabel
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.06.2022 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.05.2026.
Los 4 - Headsets
Los 4 - Headsets
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.06.2022 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.05.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
In der eVergabe sind Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens folgendes betragen:
- Los 1 - Standard-Software: 10 Mio. €
- Los 2 - IT-Kleinteile Hardware: 6 Mio. €
- Los 3 - Netzwerkkabel: 300.000 €
- Los 4 - Headsets: 500.000 €
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
a) Referenzen:
Der Bieter hat in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe) zu beschreiben.
b) Angaben zu qualifiziertem Personal (nur Los 1):
Nur für das Los 1 gilt zudem: In der eVergabe sind entsprechende Angaben zu qualifiziertem Personal zu machen. Zudem sind entsprechende Profile/Darstellungen der benannten Personen als eigene Anlage beizufügen.
c) Maßnahmen zum Umweltmanagement:
In der eVergabe sind entsprechende Angaben zum Umweltmanagement sind zu machen und – je nach Antwort – entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen.
a) Referenzen:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe). D.h. das / die Referenzprojekt/e muss / müssen nach dem 09.05.2019 erfolgreich abgeschlossen worden sein oder aktuell noch laufen und vor wenigstens 6 Monaten begonnen haben, ebenfalls gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe, also wenigstens ab 09.11.2021. Im Falle einer etwaigen Fristverlängerung gelten die dann sich entsprechend ergebenden, späteren Daten. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist dazu vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für mehrere Referenzprojekte) einzureichen.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn sie über vergleichbare Auftragsvolumina verfügen, d.h.:
- Los 1 - Standard-Software: min. 2 Mio. € jährlich
- Los 2 - IT-Kleinteile Hardware: min. 1 Mio. € jährlich
- Los 3 - Netzwerkkabel: min. 70.000 € jährlich
- Los 4 - Headsets: min. 50.000 € jährlich
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Angaben zu qualifiziertem Personal (nur Los 1):
Nur für das Los 1 gilt zudem: Im eVergabe-Kriterium Angaben zu qualifiziertem Personal sind folgende Angaben zu machen:
- Es sind die qualifizierten Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu benennen
- Es müssen dabei mindestens zwei Personen benannt und folgenden Rollen zugeordnet werden: ein Hauptansprechpartner und sein Vertreter
Zudem sind entsprechende Profile/Darstellungen der benannten Personen als eigene Anlage beizufügen. Hierin sind die relevanten Qualifikationen und die Erfahrungen der jeweiligen Person kurz zu beschreiben.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) sind die Angaben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e ausführen wird.
c) Maßnahmen zum Umweltmanagement:
Im eVergabe-Kriterium Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen und – je nach Antwort – entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen. Die Angaben zu den „Umweltmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen über folgendes verfügt:
- Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder DIN EN ISO 14.001:2005 oder gleichwertig (Eigenerklärung in der eVergabe und Nachweis durch Einreichung des entsprechenden Dokumentes),
- oder die Bereitschaft zur Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14.001:2005 oder gleichwertig während der Vertragslaufzeit (Eigenerklärung in der eVergabe),
- oder Erklärung über Erfüllung derselben Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen (Eigenerklärung in der eVergabe),
- oder Nachhaltigkeitsbericht (Eigenerklärung in der eVergabe und Nachweis durch Einreichung des entsprechenden Dokumentes).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) sind die Angaben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.