Generalplanungsleistungen zum Umbau und Erweiterung des ehemaligen „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Neustadtforum mit Neubau Planetarium und Gestaltung Freianlagen. Referenznummer der Bekanntmachung: VHV WH 2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wh-hy.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wh-hy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zum Umbau und Erweiterung des ehemaligen „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Neustadtforum mit Neubau Planetarium und Gestaltung Freianlagen.
Die Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda plant das ehemalige „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Jugendkulturhaus als Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrum umzubauen und zu erweitern. Die Bestandsbauten sind an die heutigen Bedingungen anzupassen und energetisch zu ertüchtigen.
Ein Planetarium, welches sich in einem anderen Wohnkomplex Hoyerswerdas befindet, soll am neuen Standort an der Liselotte-Herrmann-Straße 1 neu errichtet werden.
Die umliegenden und zum Objekt zugehörigen Grünflächen sollen entwickelt werden (beispielsweise Parkmöglichkeiten, Beachvolleyball-Feld, Spielplatz, Park).
Für die Erbringung der Planungsleistungen wird ein Generalplaner gesucht.
Hoyerswerda, DE
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Gebäudeplanung (Umbau und Erweiterung), der Neubau des Planetariums, sowie die Gestaltung der Freianlage.
Ergebnisse einer Grundlagenermittlung und Vorplanung liegen bereits vor und bilden die Grundlage weiterer Planungsleistungen. Die Inhalte der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden den drei im Teilnahmeverfahren durchgesetzten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Ausgeschrieben und beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Ausstattung nach § 34 HOAI 2021 (Lph. 3-9)
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 (Lph. 1-6)
- Freianlagen nach §39 HOAI 2021 (Lph. 3-9)
- Technische Ausrüstung nach §55 HOAI 2021 (Lph. 1-9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen zum Umbau und Erweiterung des ehemaligen „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Neustadtforum mit Neubau Planetarium und Gestaltung Freianlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauhoys.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de