Neubau Rechenzentrum - Schwachstromanlage Referenznummer der Bekanntmachung: G260_VE450
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rechenzentrum - Schwachstromanlage
Errichtung Schwachstromanlage
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
Errichtung der Schwachstromanlagen bestehend aus einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Meldern und RAS-Systemen und Verkabelung, Einbruchmeldeanlagen mit Tür und Fensterüberwachung und Bewegungsmeldung und Verkabelung, Zutrittskontrolle für 3 Sicherheitsbereiche mit Kartenleser und Verkabelung, RWA Anlage und Verkabelung und einer strukturierten Datenverkabelung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich in den Vergabeunterlagen, behelfsweise unter www.hzdr.de/vhb124
Zur Ausführung der Leistung unter Anwendung der BIM-Methode sind spezifische Nachweise zur Fachkunde zu machen. Unter den Teilnahmewettbewerbsunterlagen wird das PDF-Dokument "G260_VE450_Eignungskritieren zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.pdf" zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt, welches die detaillierte Beschreibung zu Anforderungen und zur Bearbeitung des Dokuments enthält. Die beinhaltete Bewertungsmatrix umfasst folgende Kriterien:
> A1: Nachweis unternehmensinterner BIM-Koordinator mit nachgewiesener BIM-Kompetenz
> A2: Nachweis Arbeitsplatz zur BIM-konformen Arbeitsweise
> B1 bis B2: Nachweis der Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen und der Bereitstellung eines BIM-Projekt-Testes
> C1 bis C8: Nachweis der Fachkunde zur Anwendung der BIM-Methode
> Nicht zu kompensierende Auswahlkriterien (Mindestanfordungen) liegen vor bei A1 und A2. Liegen diese nicht vor führt das automatisch zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.
> Kompensierende Auswahlkriterien liegen vor bei B1 bis C8. Sollte die Mindestpunktzahl von 6 Punkten (maximal sind 14 Punkte erreichbar) hinsichtlich der Eignungskriterien B1 bis C8 nicht erreicht werden, führt dies automatisch zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53132
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland