IZ Sperrmüllverwertung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 967-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR3B4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR3B4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IZ Sperrmüllverwertung 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 967-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sortierung und weitere Verwertung/Entsorgung des im Kreis Steinburg im Abrufverfahren erfassten Sperrmülls

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Der Auftragnehmer hat das Material an einer Übergabestelle zu übernehmen, die innerhalb von 30 km um den Schwerpunkt des Sammelgebietes liegt (es zählt die mittlere gewichtete Transportentfernung von zehn verschiedenen Startpunkten zur Übergabestelle, für Details siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen). Die Entfernung der Übergabestelle vom Schwerpunkt des Sammelgebietes (max. 30 km) fließt als Zuschlagskriterium in die Angebotsbewertung ein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sortierung und weitere Verwertung/Entsorgung des im Kreis Steinburg im Abrufverfahren erfassten Sperrmülls (2021: 3.400 t). Der Sperrmüll wird gemischt, d.h. einschließlich der Holz- und Metallfraktion erfasst und von den Sammelfahrzeugen zur Übernahmestelle des Auftragnehmers geliefert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, sofern der AG ihn nicht zuvor kündigt (nach Maßgabe von § 12 des Verwertungsvertrags).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, Eignungsleihgeber sowie für Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung ganz oder teilweise durchführen sollen:

BB1 Unternehmensbeschreibung (Darstellung, Broschüre o. Ä., aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen);

BB2 aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Anzugeben für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, WL 1 auch für Eignungsleihgeber wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, WL 2 auch für Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung ganz oder teilweise durchführen sollen:

WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2019-2021,

WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier: die Behandlung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 200307) bzw. die Behandlung der vom Unterauftragnehmer übernommenen Materialfraktion

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL 1 Mengenangaben zur vorgesehenen (Primär)Entsorgungsanlage: genehmigte Kapazität, Jahresdurchsätze 2019, 2020, 2021 fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum;

TL2 Detaildarstellung für den Fall, dass die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf;

TL 3 Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist; für diese Anlage sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle für Unterauftragnehmer geforderten Unterlagen und Erklärungen vorzulegen;

Nachfolgende BL1 bis BL 2 vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber bezogen auf den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:

BL 1 Qualitätssicherung Sperrmüll-Behandlung: Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" der AVV 200307, bei ausländischen Bietern Darlegung oder Zertifikat einer gleichwertigen Qualitätssicherung;

BL 2 Qualitätssicherung der Behandlung von Sortierfraktionen >20%:

Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" der zutreffenden AVV oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 4 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetzes darf der Auftrag nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren für diesen Auftrag eingesetzten Beschäftigten wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (Ausnahmen und Details siehe Kap. 2.19 der Vergabeunterlagen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/05/2022
Ortszeit: 10:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Der AG verfährt gemäß § 55 VgV. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Ca. 6 Monate vor Ende der tatsächlichen Vertragslaufzeit

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Allgemein:

Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.

Zu I.3) Kommunikation:

Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.

Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).

Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Ergänzend zu Angaben zu den Eignungskriterien ist für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, Eignungsleihgeber und andere Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und eine Verpflichtungserklärung nach Vergabegesetz SH vorzulegen.

Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.7 der Vergabeunterlagen.

Im Fall von Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe sind zusätzliche Erklärungen vorzulegen, Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Zu IV.2.6) Bindefrist:

Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR3B4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2022

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