IZ Sperrmüllverwertung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 967-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IZ Sperrmüllverwertung 2022
Sortierung und weitere Verwertung/Entsorgung des im Kreis Steinburg im Abrufverfahren erfassten Sperrmülls
Der Auftragnehmer hat das Material an einer Übergabestelle zu übernehmen, die innerhalb von 30 km um den Schwerpunkt des Sammelgebietes liegt (es zählt die mittlere gewichtete Transportentfernung von zehn verschiedenen Startpunkten zur Übergabestelle, für Details siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen). Die Entfernung der Übergabestelle vom Schwerpunkt des Sammelgebietes (max. 30 km) fließt als Zuschlagskriterium in die Angebotsbewertung ein.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sortierung und weitere Verwertung/Entsorgung des im Kreis Steinburg im Abrufverfahren erfassten Sperrmülls (2021: 3.400 t). Der Sperrmüll wird gemischt, d.h. einschließlich der Holz- und Metallfraktion erfasst und von den Sammelfahrzeugen zur Übernahmestelle des Auftragnehmers geliefert.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, sofern der AG ihn nicht zuvor kündigt (nach Maßgabe von § 12 des Verwertungsvertrags).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, Eignungsleihgeber sowie für Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung ganz oder teilweise durchführen sollen:
BB1 Unternehmensbeschreibung (Darstellung, Broschüre o. Ä., aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen);
BB2 aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Anzugeben für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, WL 1 auch für Eignungsleihgeber wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, WL 2 auch für Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung ganz oder teilweise durchführen sollen:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2019-2021,
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier: die Behandlung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 200307) bzw. die Behandlung der vom Unterauftragnehmer übernommenen Materialfraktion
TL 1 Mengenangaben zur vorgesehenen (Primär)Entsorgungsanlage: genehmigte Kapazität, Jahresdurchsätze 2019, 2020, 2021 fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum;
TL2 Detaildarstellung für den Fall, dass die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf;
TL 3 Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist; für diese Anlage sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle für Unterauftragnehmer geforderten Unterlagen und Erklärungen vorzulegen;
Nachfolgende BL1 bis BL 2 vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber bezogen auf den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
BL 1 Qualitätssicherung Sperrmüll-Behandlung: Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" der AVV 200307, bei ausländischen Bietern Darlegung oder Zertifikat einer gleichwertigen Qualitätssicherung;
BL 2 Qualitätssicherung der Behandlung von Sortierfraktionen >20%:
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" der zutreffenden AVV oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetzes darf der Auftrag nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren für diesen Auftrag eingesetzten Beschäftigten wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (Ausnahmen und Details siehe Kap. 2.19 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Der AG verfährt gemäß § 55 VgV. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. 6 Monate vor Ende der tatsächlichen Vertragslaufzeit
Allgemein:
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Zu I.3) Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Ergänzend zu Angaben zu den Eignungskriterien ist für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, Eignungsleihgeber und andere Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und eine Verpflichtungserklärung nach Vergabegesetz SH vorzulegen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.7 der Vergabeunterlagen.
Im Fall von Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe sind zusätzliche Erklärungen vorzulegen, Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist:
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR3B4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.