Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - 2. Förderprojekt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12-ZBMG-Bau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbmg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - 2. Förderprojekt
Der Auftraggeber beabsichtigt in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL-Kabeln im öffentlichen und privaten Grund. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den
ZBMG die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die Lieferung und Verlegung von Leerrohren, die Lieferung und Montage von LWL-Kabeln, Muffen, Schächten, die Lieferung und den Aufbau von Verteilern, Multifunktionsgehäusen und Technikgebäuden sowie die Erstellung von Hausanschlüssen inkl. LWL-Montage und der Erbringung von Spleißarbeiten und sonstiger dazugehörender Montagearbeiten (z.B. Lieferung und Montage von APL) und Fasermessung (OTDR).
Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge können an Einzelfirmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden.
Die angegebenen Mengen wurden an Hand einer ausführungsreifen Genehmigungsplanung ermittelt. Die detaillierte Ausführungsplanung wird dem AN nach Auftragsvergabe übergeben. Zum jeweiligen Baustart wird der AG die behördlichen Erlaubnisse, insbesondere der Straßenbaulastträger oder etwaiger Grundstückseigentümer, einholen, soweit sie nicht wie im LV gekennzeichnet dem AN obliegen.
Cluster Nord - weiße Flecken
Los Nr. 1 Cluster Nord - weiße Flecken:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BundesrepublikDeutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und
einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Cluster Süd- weiße Flecken
Los Nr. 2 Cluster Süd - weiße Flecken:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BundesrepublikDeutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und
einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Cluster Gewerbegebiete
Los Nr. 3 Cluster Gewerbegebiete:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und im Rahmen des Sonderaufrufes Gewerbegebiete entsprechend Ziff. 5.4 der Richtlinie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cluster Nord - weiße Flecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cluster Süd- weiße Flecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cluster Gewerbegebiete
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRGJ0
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]